Telef. verträge, rechtliche frage?
hallo
was dient eigentlich als beweis dafür, das am telefon ein vertrag abgeschlossen wurde?
eine aufzeichnung des gespräches ist ja ohne vorherige ankündigung nicht zulässig.
hallo
was dient eigentlich als beweis dafür, das am telefon ein vertrag abgeschlossen wurde?
eine aufzeichnung des gespräches ist ja ohne vorherige ankündigung nicht zulässig.
willi0867
Beste Antwort
Moin
durch die schriftliche zusendung des vertrages ist es fast rechtskräftig wenn nicht innerhalb er in den agb ( meistens eine woche ) dem vertrag nicht wiedersprochen wird ist dieser in 90% der fälle gültig
findet keine vertragszusendung statt ist der vertrag in der schwebe und wird erst bei bezahlung rechtsgültig ausser bei telefonischer bestellung da diese ein bewustes anrufen der bestellannahme voraussetzt und somit eine zustellung verlangt wird
mfg
morgaine_112
Zum einen kann - wie Du ja selbst schon geschrieben hast - das Gespräch nach Ankündigung aufgezeichnet werden und zum anderen dient wohl der Call-Center-Mitarbeiter als Zeuge, der diesen Vertrag angeblich mit Dir geschlossen hat.
Hinzu kommt, dass die meisten (mehr oder minder seriösen) Unternehmen eine schriftliche Auftragsbestätigung schicken, der man im Zweifel immer noch widerspechen kann.
Im übrigen muss das Unternehmen beweisen, dass tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde und nicht der Kunde, dass eben kein Vertrag zustande kam.
lowtec
Ein mündlicher Vertrag ist ein vollwertiger Vertrag. Das gilt auch beim Kaufmann an der Ladenteke. Man kann eigentlich nur darüber streiten, ob mündlich und fernmündlich das selbe ist. >Bei schriftlich und fernschriftlich ist beides gleichberechtigt.
Am Telefon kann man vielleicht generell vorweg sagen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Hilft vielleicht dem Gesprächspartner etwas, sich korrekt zu verhalten. :-))
k-h w
deine stimme !!!
careyourmoney
Die Verträge sind "schwebend unwirksam". Solltest Du ein konkretes Problem haben ruf ein Anwalt oder eine Anwaltshotline für 1.99 € die Minute an.