ALG 2 Fragen?

1.) Was geschieht, wenn ein Anspruch auf ALG 1 erworben wurde, dieser aber z.B. nach Halbtagsjobs unter dem ALG 2-Satz liegt. Wird aufgestockt?

2.) Wer selbst kündigt, erhält bei ALG 1 ggf. eine Sperrzeit. Wie sieht das bei ALG 2 aus? 30% Abzug?

3.) Gibt es eigentlich noch die Leistung "Unterhaltsgeld" (z.B. bei Teilnahme an Kursen)? Wenn nein, wieso wurde deren Abschaffung nie thematisiert?

Anonym2007-11-20T12:39:39Z

Beste Antwort

1. ja
2. können 10 - 30 %
3. ging meines Wissens mit ALG II unter wie die Sozialhilfe