Gibt es eine vom Gesetzgeber formulierte Gewährleistungsfrist bei Handwerksarbeiten?
falls mit dem handwerksbetrieb nichts besonderes vereinbart wurde, wie lang ist dann die garantie für die erbrachte leistung? (sorry, mir fehlen für solche fragen die richtigen worte, nicht gerade mein fach :-)))
vielen dank für eure antworten!
2007-11-16T10:32:29Z
@ulli danke super tipp ! der link zur aachener hk hat alle nötigen infos!
Ulli2007-11-16T10:23:12Z
Beste Antwort
Hilft Dir das? http://www.dach.de/services/dachlexikon/gewaehrleistungsfristen/ Unter den Stichworten "Handwerkskammer Gewaehrleistungen" habe ich viel gefunden: http://www.hwk-aachen.de/unternehmen/recht/schuldrechtsreform.shtml
Nachtrag: Da freue ich mich mit. Ich habe aber noch etwas unter meinen Favoriten gefunden. Allerdings für mein Bundesland. Aber das wird bei Handwerksarbeiten überall gleich sein: http://www.justiz.nrw.de Ein prima und vor allen Dingen seriöses Portal für alle Rechtsfragen des Alltags.
Da bin ich mir leider nicht mehr sicher(Maurerausbildung vor mehr als zehn Jahren), dazu kommt, ich bin Schweizer, ob es in Deutschland gleich ist weiss ich nicht. Bei uns wird schon mal der Unterschied gemacht in der Art des Schadens. Wenn es ein offensichtlicher Schaden ist sind es, so glaube ich 3 oder 5 Jahre, ist der Maengel aber versteckt, dann sind es 10 Jahre. Aber wie gesagt, sicher bin ich mir da nicht mehr. Was ist ein versteckter Mangel? Zum Beispiel wenn du ein Zweischalenmauerwerk mit einer Waermedaemmung hast, und die Waermedaemmung nicht korrekt verlegt wurde, dann kann man das nicht sehen von aussen, aber da wo die Daemmung fehlt ist eine Kaeltebruecke, und da wird es mit der Zeit feucht und grau. Und bei so einem Schaden geht die Garantie laenger weil er nicht offensichtlich ist. Es gibt heute jedoch die Moeglichkeit ddas von einem Spezialisten "Röntgen " zu lassen bei Bauabschluss. Wie es genau funktioniert weiss ich nicht, aber die haben ein Geraet wo sie dfas von aussen Messen koennen.