Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Gesellschaft & KulturSprachen · vor 1 Jahrzehnt

Kann man das auch einfacher formulieren?

"Es ist eine nicht unwesentliche Tatsache für den Ablauf des Prozesses, dass der Angeklagte im Rahmen seiner Einlassung unflätige, nicht der Ehre förderliche Äußerungen im Laufe der Verhandlung gegenüber dem Opfer geäußert hat."

Bitte nicht googeln, der Text stammte aus einer Quelle ...;)

Update:

// Danke für die vielen Antworten. Sie waren alle lesenswert.

Bitte abstimmen!

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Angeklagte sagte dem Opfer, des er ein A.r.s.c.h ist, ihr / das sie ne S.c.h.l.a.m.p.e ist. Was natürlich die Angaben der / des Opfer, bezüglich bereits getätigter Beleidigungen, durch den Angeklagten untermauert.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Angeklagte missachtete die Ehre des Gerichts, indem er das Opfer aufs Äußerste beleidigte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Gericht hat bei seiner Urteilsfindung berücksichtigt das der Angeklagte sich herablassend über das Opfer geäußert hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es nun mal so, das der Typ während des Prozesses das Opfer beschimpft hat.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi, der Trottel hat sich in die Sche.ße gequatscht, die er jetzt auslöffeln darf!!! :-)))

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht zu seinem Vorteil hat sich der Angeklagte unflätig gegenüber dem Opfer während der Gerichtsverhandlung verhalten.

    Nachtrag:... nach einem Nachmittagsschläfchen und absoluter Kopfleere, liessen sich die richtigen Gedanken wiederfinden:-)

    (((Wesentlich für die Urteilsfindung war, dass der Angeklagte während der Verhandlung das Opfer beleidigte.)))

  • ray
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Beklagte hat das Opfer während der Verhandlung beleidigt und das belastet ihn (d. Beklagten) zusätzlich.

    Ich kann das nicht einfacher formulieren, ich bin schon froh, wenn ich das richtig verstanden habe. Habe ich?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vielleicht: "Es sei angemerkt, dass der Angeklagte während der Verhandlung das Opfer verbal attackiert hat"?

    Aber ich weiß es nicht wirklich. Es geht schon, nur ich kann es eben nicht : )

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Angeklagte hat entehrende Äußerungen gegenüber dem Angeklagten gemacht.

    Worte stammen grundsätzlich nicht vom Donner (Schall) nicht vom Esel (Primärlaut), sondern aus der Quelle (Muttersprache)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es liegt schwerwiegend, dass der Angeklagte das Opfer während der Verhandlung übelst beleidigt hat.

    So verstehe ich es.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.