Mein Opa hatte während des Krieges ein Konto in Österreich. Kann man rausbekommen, ob dies noch existiert?

Also, es ist nicht mein Opa, sondern der Opa meiner Freundin, aber dies passte nicht alles in die Frage :-) Und zu dieser komme ich jetzt:

Der verstorbene Opa (gebürtiger Österreicher) meiner Freundin hatte während des 2. Weltkrieges ein Sparbuch bei einer österreichischen Bank, auf das u.a. sein Wehrsold überwiesen wurde. Da der Opa in der späteren DDR lebte, vernichtete er sein Sparbuch, da es für ihn offenbar nutzlos war. Dies ist lange her und der Opa lebt nun auch schon lange nicht mehr. Im Gegensatz zur Oma, denn diese erinnerte sich dieser Tage daran und nun die Frage: Gibt es die Möglichkeit herauszufinden, ob dieses Sparbuch bei der nicht bekannten österreichischen Bank noch existiert? Unterlagen, Daten über Opa etc. sind alle da, auch, daß Oma die rechtmäßige Erbin ist. An wen muss man sich wenden? Welche Rolle spielt die Tatsache, daß das Konto seinerzeit in Reichsmark geführt wurde? Vielen Dank für kompetente Antworten im Voraus :-)

Manfred M2007-11-13T02:16:19Z

Beste Antwort

Unter normalen umständen ginge es schon..nur nach unserem (österreichischen) recht, geht alles was auf dem sparbuch war in den besitz der bank über..wenn über 30 jahre keine kontobewegung stattgefunden hat. Da der krieg aber schon länger aus ist..und ich nicht glaube dass alle 29 jahre was einbezahlt wurde..ist alles weg.

Klaus2007-11-12T09:10:43Z

In Deutschland sind bei der Währungsreform 1949 die Bankguthaben abgewertet worden (Im Endeffekt gab es für 1000 Reichsmark 65 DM). In Österreich wird es ähnlich gewesen sein. Wenn das Konto noch existiert müsste allerdings einiges an Zinsen aufgelaufen sein.

Katzenfreundin2007-11-12T08:49:53Z

Wenn sich die Oma sich noch an die betreffende Bank erinnert, würde ich ihnen mal eine Mailanfrage mit allen Fakten schicken.
Selbst wenn die betreffende Bank nicht mehr existiert, lässt sich doch in Erfahrung bringen, wer der Nachfolger ist. Und wenn du es über die Stadtverwaltung oder im Handelsregister versuchst. Und dann halt bei dem Nachfolger dasselbe versuchen.
Interessant ist es allemal.
Verjähren, wie hier gesagt wurde kann ein Guthaben meiner Meinung nach nicht.
Das wird doch spannend.
Berichte mal wie es ausgegangen ist!

Bianca K2007-11-12T08:46:12Z

Schon bei der Währungsreform 49 sind derartige Guthaben verfallen, zumindest in Deutschland. In Österreich wird es ähnlich gewesen sein.

Anonym2007-11-12T08:42:04Z

da gibt es nichts mehr,ist verjährt

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