Muß ich den Hund zurück geben?

Vor einem Jahr bekamen wir eine Podenco Hündin geschenkt.Sie stammt aus der Tötungsstation in Spanien und wurde über den Tierschutzverein an den Vorbesitzer vermittelt.Der Vorbesitzer hat Unterschrieben,den Hund an den Verein zurück zu geben und nicht an Dritte abzutreten.Davon haben wir nichts gewusst.
Die Hündin hatte dann bei uns einen schweren Unfall.Der Tierschutzverein kümmerte sich aber nicht darum.Nichtmal eine Nachfrage wie es dem Hund nach der OP geht.Jetzt,fast ein Jahr später bekam die Hündin Baby`s . Jetzt will der Tierschutzverein die Hündin samt Baby`s zurückhaben.Welche Rechte habe ich?Die Hündin hat sich sehr gut eingelebt und das Veterenärsamt hat sich auch von ihrem Zustand ein Bild gemacht.
Sie hat nach der Geburt fast 3,5 kg abgenommen,bekommt aber Aufbaunahrung sowie Medikamente.Also ärztliche Versorgung gesichert.

2007-10-25T12:15:51Z

muss mal eben hinzufügen,ich habe den hund nicht decken lassen er ist weg gelaufen und hat sich auf dem feld von einem collie mischling decken lassen.es war also nicht geplant und wenn ich züchten wollte würde ich das bestimmt nicht mit einem collie mischling machen oder? wir werden auf jeden fall um unsere süsse und ihren babys kämpfen und wenn wir sie verstecken müssen,sie soll nicht wieder in ein neues zuhause schiesslich ist sie ja auch schon 4 jahre alt wer nimmt den schon so nen alten hund,soll sie dann noch jahrelang bei pflegeeltern bleiben und dann wieder ein neues zuhause bekommen.nein ein hund hat auch eine psyche und gefühle.

Anonym2007-10-25T07:02:09Z

Beste Antwort

Ich würde die Rückgabe ablehnen, sofern Deine Kosten nicht bis auf den letzten Cent vorher erstattet werden. Und damit es keine Mißverständnisse gibt, beauftrage einen Anwalt mit der Abwicklung. Diese Sprache verstehen derartige Vereine problemlos, denn diese Geschichte kommt ihnen dann schnell zu teuer. Es geht dabei nämlich nicht um das Tier, sondern nur um die Kohle. Also, keine persönlichen Gespräche mit derartigen Leuten. Keine Briefe, außer dem Hinweis, daß Du die Herausgabe bis zur Bezahlung Deiner Aufwendungen ablehnst und einen Anwalt beauftragt hast.

Anne2007-10-31T04:43:56Z

Behalte den Hund! Ich würde sie nicht wieder hergeben.

Anne

kamikatze392007-10-27T05:16:38Z

Gehe zu Deinem Tierarzt und lasse Dich da beraten. Das Veterinäramt weiß da auch guten Rat.
Rein rechtlich gesehen, wenn auch unmenschlich und nicht tierfreundlich, da sich der Hund bei Euch eingelebt hat, kann der Hund zurück verlangt werden.
Aber mit den Tierschutz kann man auch reden. Lade den Verantwortlichen zu Euch ein, damit er/sie die Lage vor Ort einschätzen kann.

Anonym2007-10-26T14:30:46Z

Verweigere die Herausgabe. Mit diesen Leuten hast Du überhaupt nichts zu tun. Da könnte schließlich jeder kommen. Nimm Dir einen Anwalt, der bekommt das hin.

sonnenschatten2007-10-26T02:56:26Z

grrrrrrrrrrrrrr ich hasse so leute wo so "möchtegern" tierschützer sind. der verein könnte euch hilfe bei der vermittlung anbieten aber sicher nicht alle einfach so mitnehmen was soll das? was will die hündin in einem tierheim wo si nicht ihre ruhe und euch hat?? sorry es gibt sachen die ich von tierschützern nicht verstehe das ist genau gleich als ich einen meiner exwelpen nicht im th besuche durfte einfach nur dumm.

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