Wie lange besteht Erbrecht?

Ich habe letzte Woche erfahren, das mein Vater, den ich seid meinem 10. Lebensjahr nicht mehr gesehen habe vor 27 Jahren verstorben ist. Da meine Mutter mir damals, nach der Trennung von meinem Vater erklärte, dieser lebe nicht mehr, habe ich auch nie versucht, Kontakt aufzunehmen. Nun habe ich bei einem Klassentreffen erfahren, das mein Vater zeitlebens versucht hat, mich zu finden, weil er mich als seine einzige leibliche Tochter als Erbin einsetzen wollte. Da er mich nicht fand, adoptierte er seinen Neffen. Kann ich jetzt, nach so langer Zeit noch Anspuch auf meinen Pflichterbanteil erheben?

2007-10-11T07:05:13Z

Meine Mutter sagte mir, mein Vater sei tot, damit ich keinen Kontakt aufnehme. Verstorben ist er erst Jahre später. Doch davon erfuhr ich leider erst jetzt.

wiese2007-10-11T07:32:34Z

Beste Antwort

Beeile dich! Nimm dir einen Anwalt! Der kann deinen Erbanspruch binnen der nächsten 3 Jahre retten.

pj2007-10-11T18:33:05Z

Bevor Du zum Anwalt rennst beantworte Dir selber einmal diese Frage: Geht es Dir nur um die Kohle? Dann nichts wie zum Anwalt. Geht es Dir aber um das Andenken an Deinen Vater, dann such Kontakt zu dem Adoptivsohn Deines Vaters, der rechtlich gesehen Dein Halbbruder ist. Laß Dir von Deinem Vater erzählen, lerne ihn erst einmal kennen. Sicher gibt es Bilder von Deinem Vater, wenn Du Glück hast, sogar Filmaufnahmen. Und dann kannst Du immer noch vorsichtig nach Deinem Erbteil fragen, vielleicht gibt Dir Dein Halbbruder Deinen Pflichtteil auch freiwillig. Ist das Erbe so groß, daß sich ein Rechtsstreit lohnt. Eventuell ist es viel wertvoller, plötzlich einen "Bruder" zu haben. In Deinem Alter solltest Du eigentlich schon gelernt haben, daß Geld nicht das Wichtigste im Leben ist.

Anonym2007-10-11T13:14:55Z

Prinzipiell besteht ein Anrecht auf einen Erbteil ab dem Moment wo man erfährt, daß der Erblasser verstorben ist, für 2 Jahre, innerhalb dieser Frist mußt Du Dein Erbe geltend machen.

Da Du aber schon vor etlichen Jahren von Deiner Mutter erfahren hast, daß er gestorben ist, kann es sein, daß nix rumkommt!

Berate Dich in jedem Fall mit einem Anwalt für Familienrecht, der Deine individuelle Situation klärt...

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