Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Wie lange besteht Erbrecht?
Ich habe letzte Woche erfahren, das mein Vater, den ich seid meinem 10. Lebensjahr nicht mehr gesehen habe vor 27 Jahren verstorben ist. Da meine Mutter mir damals, nach der Trennung von meinem Vater erklärte, dieser lebe nicht mehr, habe ich auch nie versucht, Kontakt aufzunehmen. Nun habe ich bei einem Klassentreffen erfahren, das mein Vater zeitlebens versucht hat, mich zu finden, weil er mich als seine einzige leibliche Tochter als Erbin einsetzen wollte. Da er mich nicht fand, adoptierte er seinen Neffen. Kann ich jetzt, nach so langer Zeit noch Anspuch auf meinen Pflichterbanteil erheben?
Meine Mutter sagte mir, mein Vater sei tot, damit ich keinen Kontakt aufnehme. Verstorben ist er erst Jahre später. Doch davon erfuhr ich leider erst jetzt.
3 Antworten
- wieseLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Beeile dich! Nimm dir einen Anwalt! Der kann deinen Erbanspruch binnen der nächsten 3 Jahre retten.
- pjLv 5vor 1 Jahrzehnt
Bevor Du zum Anwalt rennst beantworte Dir selber einmal diese Frage: Geht es Dir nur um die Kohle? Dann nichts wie zum Anwalt. Geht es Dir aber um das Andenken an Deinen Vater, dann such Kontakt zu dem Adoptivsohn Deines Vaters, der rechtlich gesehen Dein Halbbruder ist. Laà Dir von Deinem Vater erzählen, lerne ihn erst einmal kennen. Sicher gibt es Bilder von Deinem Vater, wenn Du Glück hast, sogar Filmaufnahmen. Und dann kannst Du immer noch vorsichtig nach Deinem Erbteil fragen, vielleicht gibt Dir Dein Halbbruder Deinen Pflichtteil auch freiwillig. Ist das Erbe so groÃ, daà sich ein Rechtsstreit lohnt. Eventuell ist es viel wertvoller, plötzlich einen "Bruder" zu haben. In Deinem Alter solltest Du eigentlich schon gelernt haben, daà Geld nicht das Wichtigste im Leben ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Prinzipiell besteht ein Anrecht auf einen Erbteil ab dem Moment wo man erfährt, daà der Erblasser verstorben ist, für 2 Jahre, innerhalb dieser Frist muÃt Du Dein Erbe geltend machen.
Da Du aber schon vor etlichen Jahren von Deiner Mutter erfahren hast, daà er gestorben ist, kann es sein, daà nix rumkommt!
Berate Dich in jedem Fall mit einem Anwalt für Familienrecht, der Deine individuelle Situation klärt...
..