Darf der Vermieter nach Wohnungsabgabe Forderungen stellen?
Vermieter unterschreibt bei Wohnungsabgabe, dass die Abnutzung gemäß der Mietzeit ist. Mängel werden nicht aufgeführt. Kann der Vermieter im Nachhinein für später entdeckte Mängel, die als Kleinreparaturen gelten, Teile der Kaution einbehalten? Materialkosten wären bei Eigenreparatur unter 50 Euro geblieben. Der Vermieter veranschlagt 150 Euro und verweigert eine Aufschlüsselung.
Nein. Er hat dir den Persilschein unterschrieben. Sein Pech. Das Einzige, was er noch einbehalten darf, sind Rücklagen für die Nebenkostenabrechnung.
Forderungen kann er stellen, soviel wie er will. Die entscheidende Frage ist, ob diese Forderungen berechtigt sind. Schlage ihm doch, um des lieben Friedens Willen, vor, ihm 50 Euro zu überweisen. Damit soll er die Sache selbst in Ordnung bringen und die Sache ist erledigt. Somit sparst Du Dir auf jeden Fall die Kosten und den Ãrger eines Rechtsstreites und alle sind zufrieden.