Darf der Vermieter nach Wohnungsabgabe Forderungen stellen?

Vermieter unterschreibt bei Wohnungsabgabe, dass die Abnutzung gemäß der Mietzeit ist. Mängel werden nicht aufgeführt. Kann der Vermieter im Nachhinein für später entdeckte Mängel, die als Kleinreparaturen gelten, Teile der Kaution einbehalten? Materialkosten wären bei Eigenreparatur unter 50 Euro geblieben. Der Vermieter veranschlagt 150 Euro und verweigert eine Aufschlüsselung.

Anonym2007-09-29T13:02:20Z

Beste Antwort

Wenn er unterschrieben hat NEIN.

Lalelu2007-10-03T08:01:49Z

ohne Aufschlüsselung kann er gar nichts verlangen. Wenn er ohne Mängel unterschrieben hat, ist die Sache erledigt.

Wenn er sich das mit Vorbehalt offen gelassen hat, dann muß er sich erklären.

Anonym2007-09-30T14:01:38Z

Nein. Er hat dir den Persilschein unterschrieben. Sein Pech. Das Einzige, was er noch einbehalten darf, sind Rücklagen für die Nebenkostenabrechnung.

Sprendlinger2007-09-30T06:33:32Z

Wenn es nicht im Übergabeprotololl erwähnt ist eindeutig nein.

Anonym2007-09-29T20:37:13Z

Forderungen kann er stellen, soviel wie er will.
Die entscheidende Frage ist, ob diese Forderungen berechtigt sind.
Schlage ihm doch, um des lieben Friedens Willen, vor, ihm 50 Euro zu überweisen. Damit soll er die Sache selbst in Ordnung bringen und die Sache ist erledigt. Somit sparst Du Dir auf jeden Fall die Kosten und den Ärger eines Rechtsstreites und alle sind zufrieden.

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