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Darf der Vermieter nach Wohnungsabgabe Forderungen stellen?

Vermieter unterschreibt bei Wohnungsabgabe, dass die Abnutzung gemäß der Mietzeit ist. Mängel werden nicht aufgeführt. Kann der Vermieter im Nachhinein für später entdeckte Mängel, die als Kleinreparaturen gelten, Teile der Kaution einbehalten? Materialkosten wären bei Eigenreparatur unter 50 Euro geblieben. Der Vermieter veranschlagt 150 Euro und verweigert eine Aufschlüsselung.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn er unterschrieben hat NEIN.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, darf er icht!

    Der Vermieter hat bereits bei der Wohnungsabnahme (Übergabeprotokoll) durch seine Unterschrift bestätigt, daß die Mängel im Rahmen der Mietabnutzung waren und keine weiteren Forderung geltend gemacht werden!

    Für ihn (Vermieter) nun im Nachhinein 'entdeckte' Mängel muß er selbst beseitigen und er darf z.B. die Euro 150 nicht von der Kaution einbehalten.

    Was er darf - sich 6 Monate mit der Rückzahlung der Kaution Zeit lassen. Achte darauf, daß die Kaution verzinslich angelegt wurde zu deinen Gunsten!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein! - Das Übergabeprotokoll bleibt maßgebend. Für jede Aufwendung ist zudem eine spezifizierte Aufschlüsselung im Kostennachweis !!! erforderlich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nach dem deutschen Mieterrecht, darf er das nicht! denn hat er ja die wohnung abgenommen bzw übergeben und dabei alles gesehen.... das ist vertragswidirg, aber zur sicherheit wende dich an einen anwalt oder an den deutschen mieterschutzbund, die können helfen und druck ausüben....

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  • Lalelu
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    ohne Aufschlüsselung kann er gar nichts verlangen. Wenn er ohne Mängel unterschrieben hat, ist die Sache erledigt.

    Wenn er sich das mit Vorbehalt offen gelassen hat, dann muß er sich erklären.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Er hat dir den Persilschein unterschrieben. Sein Pech. Das Einzige, was er noch einbehalten darf, sind Rücklagen für die Nebenkostenabrechnung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es nicht im Übergabeprotololl erwähnt ist eindeutig nein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Forderungen kann er stellen, soviel wie er will.

    Die entscheidende Frage ist, ob diese Forderungen berechtigt sind.

    Schlage ihm doch, um des lieben Friedens Willen, vor, ihm 50 Euro zu überweisen. Damit soll er die Sache selbst in Ordnung bringen und die Sache ist erledigt. Somit sparst Du Dir auf jeden Fall die Kosten und den Ärger eines Rechtsstreites und alle sind zufrieden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meines Wissens hat er mit seiner Unterschrift bestätigt, dass alles ok ist und keine Mängel bestehen.

    Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie das in diesem Falle mit dem Widerspruch ist. Wie lange nach der Unterschrift hat er sich bemerkbar gemacht, das etwas doch nicht ok sein würde ?

    Er hätte aber auch bei der Wohnungsübergabe gleich sofort richtig hinschauen können.

    Das er die dreifache Menge an Kaution einbehalten will, für die Reperatur, ist Geldmacherei in meinen Augen. Da ihr ja nicht kontrollieren könnt, ob er das reparieren LÄSST oder nicht doch selbst macht.

    Notfalls würd ich mich beraten lassen vom Anwalt. Weil in den meisten Fällen hat der Mieter mehr rechte, auch wenn´s dem Hausbesitzer manches mal nicht gefällt. ;o)

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