Rätselnuss - die etwas andere Verkehrskontrolle - wie ist die Rechtslage wenn...?
Ein Verkehrspolizist muss in ausreichendem Abstand zum herannahenden Fahrzeug auf die Fahrbahn treten und dem Fahrzeugführer eindeutig signalisieren, dass er sein Fahrzeug an den rechten Fahrbahnrand bewegen und anhalten möchte - ist doch so?
Fahrzeugführer A. in einem Pkw der Marke B. hat noch etwas zuviel Blut im Alkohol weil er gerade von einer Party bei C. kommt, wo er reichlich D. getrunken hat.
Auf etwa 500 Meter Entfernung winkt Polizeiobermeister E. fleißig mit seiner Kelle und signalisiert somit rechts heran zu fahren und anzuhalten.
A fährt s o f o r t rechts heran, schaltet das Parklicht ein, verriegelt sein Fahrzeug von innen, stellt den Motor ab und legt sich zum Schlafen auf die Rückbank.
Was nun?
Mit s o f o r t sei hier gemeint, dass A mit seinem Fahrzeug noch etwa drei- bis vierhundert Meter vor E.zum Stehen kam.
Wäre ja keine Rätselnuss, wenn alles so einfach wäre - "A schaltet Parklicht ein" - es muss also nachts sein - E sollte lediglich in ein paar Scheinwerfer gesehen haben - danach wäre er möglicherweise kurzzeitig blind - was kann er also wirklich bezeugen?
Kann man nachts wirklich hinter den Scheinwerfern eines Pkw noch etwas genaues erkennen?
A hat offensichtlich nicht vor, die Tür freiwillig zu öffnen, fährt aber auch nicht, da er bei Eintreffen von E schon auf der Rückbank liegt.
Der Schlüssel ist abgezogen.
Der Wagen kann durch Radsperre am Fortkommen und A durch Umstellen des Wagens an der Flucht gehindert werden.
E kann nichtmal sicher wissen, ob A getrunken hat oder sowieso schon so müde war, dass er von selbst nicht mehr weiter konnte und E eben nicht bemerkte.
E darf nicht einfach das Auto öffnen lassen und wenn A damit durchkommt, wird er später behaupten, E für einen Autodieb gehalten zu haben.
Die Zeit arbeitet also für A, aber warum?