Mietminderung???

ich wohne nun seit einem jahr in einer wohnung an der ca. 15- 20 m entfernt (in höhe meiner wohnung) eine zugstrecke vorbeiführt... mit den vorbeifahrenden zügen habe ich mich ja von anfang an abgefunden, aber seit anfang diesen jahres wird auf dieser bahnstrecke nun auch gebaut - und das bedeutet eine zusätzliche lärmbelästigung durch signalhörner, die jeden nahenden zug ankündigen, bauarbeiter und die üblichen baugeräusche (hämmern, schweißen, teilweise nächtliche beleuchtung der baustelle)... da ich mich anfangs schon bei der DB darüber beschwert habe und nun erfahren habe, dass die bauarbeiten auf dieser strecke noch bis zum jahr 2015 andauern sollen, möchte ich nun bei meinem vermieter eine minderung der miete einfordern.

kann mir vielleicht jemand sagen, ob und welche rechtlichen chancen ich in diesem fall habe? und wieviel prozent der miete kann ich dabei zurückbehalten? habe etwas von 15-60% gelesen...

vielen dank schon mal für eure hilfe!

2007-09-13T16:50:22Z

PS an alle, die glauben, mir besonders kluge ratschläge à la "brennermaus2005" oder "kleinevfbmaus" geben zu müssen: mir ist schon klar, dass ich gewissen zuglärm aushalten muss, wenn ich neben eine bahnstrecke ziehe - auch mit einer zwischenzeitlichen baustelle kann ich noch leben - allerdings wusste ich nicht, dass ich MONATELANG! nervigen baulärm und ständiges gehupe von signalhörnern ertragen muss... und so wie`s aussieht bis 2015...
also an alle besserwisser: mal schön die finger stillhalten!!!
ich suche hier nicht nach unqualifizierten bemerkungen...

an alle anderen: vielen dank bis jetzt! :-)

Frank B2007-09-13T15:58:02Z

Beste Antwort

2015? Herzlichen Glückwunsch!
Dein Vermieter kann ja an diesem Zustand nichts ändern, auch keine Abhilfe schaffen, ausserdem ist er ja auch noch nicht einmal Schuld daran. Deswegen glaub' ich nicht, dass da was möglich ist. Aber mal abwarten was die anderen sagen.

Vielleicht ist bei der Bahn was zu holen.

Hier gibts was dazu: http://www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/wohnung/00467/

Hab' noch etwas gefunden:

Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Ansich wären 10 % Mietminderung berechtigt, da der Vermieter gegen die Störung jedoch nichts unternehmen kann, sind nur 5 % Mietminderung berechtigt. AG Bad Homburg, WM 1987, S. 84.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaerm.htm

Vielleicht gibt's auch aktuellere Urteile, deswegen > Rechtsanwalt..

Sprendlinger2007-09-14T07:19:37Z

Die Mietminderung steht Dir zu. Durchsetzen kannst Du sie nur mit anwaltlicher Hilfe. Die Höhe soll so bemssen sein, dass ein Gericht sie bestätigt. Bei zu hoher Forderung bleibst Du auch auf einem Teil der Gerichts- und Anwaltskosten sitzen. Also gut mit Deinem Anwalt überlegen.
Dem Vermieter steht dann zu bei der Bahm diese Forderung wieder geltent zu machen.
Vielleicht spricht Du direkt mit Deinem Vermieter darüber.

mondin_12007-09-14T03:22:16Z

Mein Schatz und ich sind selbst Vermieter und soviel kann ich dir sagen: Ob der Vermieter die "Schuld" trägt, oder nicht - kann er an dem Zustand nichts ändern, hat er eine Mietminderung hinzunehmen. Er hat dir nun mal eine Wohnung ohne jahrelange Baumaßnahmen in der Umgebung vermietet. Dem Vermieter gegenüber nicht wirklich gerecht, aber es ist nun mal so (Und als ich noch Mieter war, hab ich meine Rechte diesbezüglich auch durchgesetzt.).
Wie hoch aber der Prozentsatz ist, hängt vom Grad der Lärm- und Schmutzbelästigung ab. Hier würde ich dir empfehlen, einen Anwalt für Mietrecht oder den Mieterverein zu befragen.
Wichtig ist, dass du deinem Vermieter die Mietminderung mindestens 4 Wochen vorher ankündigst mit der Angabe der Gründe. Dann stehst du rechtlich auf der sicheren Seite.

kleineVfBmaus2007-09-13T23:33:24Z

Da dein Vermieter nicht die Bauarbeiten angeordnet hat, sondern die Bahn, hat dein Vermieter keine Schuld. Somit muss er dir auch keine Mietminderung geben.
Außerdem wusstest du beim Einzug, dass da eine Bahnstrecke ist und das dort auch mal gebaut werden wird müsste einem ja auch klar sein.
Also wenn dann verklag die Bahn. Dein Vermieter hat damit nix zu tun

Bolle2007-09-13T23:29:21Z

Da Dein Vermieter nichts damit zu tun hat,kann man nichts daran ändern und mußt es wohl ertragen.

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