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Mietminderung???
ich wohne nun seit einem jahr in einer wohnung an der ca. 15- 20 m entfernt (in höhe meiner wohnung) eine zugstrecke vorbeiführt... mit den vorbeifahrenden zügen habe ich mich ja von anfang an abgefunden, aber seit anfang diesen jahres wird auf dieser bahnstrecke nun auch gebaut - und das bedeutet eine zusätzliche lärmbelästigung durch signalhörner, die jeden nahenden zug ankündigen, bauarbeiter und die üblichen baugeräusche (hämmern, schweißen, teilweise nächtliche beleuchtung der baustelle)... da ich mich anfangs schon bei der DB darüber beschwert habe und nun erfahren habe, dass die bauarbeiten auf dieser strecke noch bis zum jahr 2015 andauern sollen, möchte ich nun bei meinem vermieter eine minderung der miete einfordern.
kann mir vielleicht jemand sagen, ob und welche rechtlichen chancen ich in diesem fall habe? und wieviel prozent der miete kann ich dabei zurückbehalten? habe etwas von 15-60% gelesen...
vielen dank schon mal für eure hilfe!
PS an alle, die glauben, mir besonders kluge ratschläge à la "brennermaus2005" oder "kleinevfbmaus" geben zu müssen: mir ist schon klar, dass ich gewissen zuglärm aushalten muss, wenn ich neben eine bahnstrecke ziehe - auch mit einer zwischenzeitlichen baustelle kann ich noch leben - allerdings wusste ich nicht, dass ich MONATELANG! nervigen baulärm und ständiges gehupe von signalhörnern ertragen muss... und so wie`s aussieht bis 2015...
also an alle besserwisser: mal schön die finger stillhalten!!!
ich suche hier nicht nach unqualifizierten bemerkungen...
an alle anderen: vielen dank bis jetzt! :-)
9 Antworten
- Frank BLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
2015? Herzlichen Glückwunsch!
Dein Vermieter kann ja an diesem Zustand nichts ändern, auch keine Abhilfe schaffen, ausserdem ist er ja auch noch nicht einmal Schuld daran. Deswegen glaub' ich nicht, dass da was möglich ist. Aber mal abwarten was die anderen sagen.
Vielleicht ist bei der Bahn was zu holen.
Hier gibts was dazu: http://www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/wo...
Hab' noch etwas gefunden:
Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Ansich wären 10 % Mietminderung berechtigt, da der Vermieter gegen die Störung jedoch nichts unternehmen kann, sind nur 5 % Mietminderung berechtigt. AG Bad Homburg, WM 1987, S. 84.
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baula...
Vielleicht gibt's auch aktuellere Urteile, deswegen > Rechtsanwalt..
- mondin_1Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Mein Schatz und ich sind selbst Vermieter und soviel kann ich dir sagen: Ob der Vermieter die "Schuld" trägt, oder nicht - kann er an dem Zustand nichts ändern, hat er eine Mietminderung hinzunehmen. Er hat dir nun mal eine Wohnung ohne jahrelange BaumaÃnahmen in der Umgebung vermietet. Dem Vermieter gegenüber nicht wirklich gerecht, aber es ist nun mal so (Und als ich noch Mieter war, hab ich meine Rechte diesbezüglich auch durchgesetzt.).
Wie hoch aber der Prozentsatz ist, hängt vom Grad der Lärm- und Schmutzbelästigung ab. Hier würde ich dir empfehlen, einen Anwalt für Mietrecht oder den Mieterverein zu befragen.
Wichtig ist, dass du deinem Vermieter die Mietminderung mindestens 4 Wochen vorher ankündigst mit der Angabe der Gründe. Dann stehst du rechtlich auf der sicheren Seite.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Mietminderung steht Dir zu. Durchsetzen kannst Du sie nur mit anwaltlicher Hilfe. Die Höhe soll so bemssen sein, dass ein Gericht sie bestätigt. Bei zu hoher Forderung bleibst Du auch auf einem Teil der Gerichts- und Anwaltskosten sitzen. Also gut mit Deinem Anwalt überlegen.
Dem Vermieter steht dann zu bei der Bahm diese Forderung wieder geltent zu machen.
Vielleicht spricht Du direkt mit Deinem Vermieter darüber.
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da Dein Vermieter nichts damit zu tun hat,kann man nichts daran ändern und muÃt es wohl ertragen.
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- vor 1 Jahrzehnt
Ich glaube zwar nicht, dass eine Mietminderung möglich ist aber versuch mal Dich hier schlau zu machen :
geh da zu : Mietrecht
Gruss melli
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich einen Anwalt anrufen, vielleicht kannst du von der DB sowas wie Schadensersatz fordern...
- BrigitteLv 5vor 1 Jahrzehnt
Dein Vermieter hat ja wohl die Umbauarbeiten bei der Bahn nicht bestellt und somit damit nichts zu tun. Er kann nichts dafür und kannst ihn nicht dafür verantwortlich machen. Also da hilft nur ausziehen!
- brennermaus2005Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich denke, daà kannste vergessen.
Du wustest beim Einzug, daà da die Bahn vorbei fährt. Und man sollte halt nicht immer kurzfristig denken sondern auch langfristig. Dir hätte beim Einzug bereits klar sein müssen, daà da auch mal Bauarbeiten eintreten könnten oder lautere Züge oder sonst was auftauchen könnten. Von daher dürftest du wohl mit Mitminderung keinen Erfolg haben.
Versuch dich mit dem Vermieter gütlich zu einigen, daà du dir eine andere Whg. suchst.
Also warum fragst du eigentlich, wenn du die Wahrheit eh nicht verträgst? Oder bist du nervlich schon so gereizt? Was ist bitte an meiner Antwort unqualifiziert oder blöde?
- kleineVfBmausLv 5vor 1 Jahrzehnt
Da dein Vermieter nicht die Bauarbeiten angeordnet hat, sondern die Bahn, hat dein Vermieter keine Schuld. Somit muss er dir auch keine Mietminderung geben.
AuÃerdem wusstest du beim Einzug, dass da eine Bahnstrecke ist und das dort auch mal gebaut werden wird müsste einem ja auch klar sein.
Also wenn dann verklag die Bahn. Dein Vermieter hat damit nix zu tun