Arbeit beenden vor Ende der Kündigungsfrist?

Welche Probleme können mir drohen, wenn ich trotz 3monatiger Kündigungsfrist sagen wir im November zum 01.01. kündige und dann auch tatsächlich nicht mehr erscheine?

schleich_er2007-08-29T22:57:47Z

Beste Antwort

Du hast eine vertragliche Verpflichtung gegenüber deinem Arbeitgeber, die du einhalten musst. Und zwar bis zum letzten Arbeitstag (Urlaub und evtl. Überstunden natürlich sind zu berücksichtigen). Erfüllst du deine Pflichten nicht, besteht für den Arbeitgeber 1) keine Pflicht, dir noch Lohn oder Gehalt auszuzahlen und 2) hat er das Recht, dich für einen evtl entstehenden Schaden haftbar zu machen. Ausserdem wird dein Verhalten Niederschlag im Arbeitszeugnis finden. Dies wird dich dein gesamtes Arbeitsleben lang verfolgen, denn jeder neue Arbeitgeber möchte deinen Lebenslauf lückenlos verfolgen und die entsprechenden Arbeitszeugnisse sehen. Also, mach dich nicht unglücklich und halte durch, auch wenn die letzten Wochen vielleicht kein Zuckerschlecken sind.

@ Schnubbel: Träum weiter!

Nachtrag: Ach ja, das Arbeitsamt. Das hat damit überhaupt nichts am Hut, denn wenn du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinst, bist du offiziell immer noch in einem Arbeitsverhältnis und damit ohne irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Arbeitsamt.

Anonym2007-08-30T11:21:04Z

So ein unentschuldigtes Fernbleiben ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Mal was Anderes!

horsch2007-08-30T09:30:09Z

Der Arbeitgeber kann gegen Dich Schadensersatz geltend machen!

cleanfixb2007-08-30T07:52:39Z

Ich würde einen Aufhebungsvertrag anbieten. Zweiseitige Vereinbarungen waren wohl immer besser als einseitige Willenserklärungen. Und Reden hat wohl noch selten geschadet.

Tessa-Lo Nicky2007-08-30T07:39:54Z

Wenn du dann zum 1.1. tatsächlich nicht mehr erscheinst, passiert dir nichts, außer dass du ggf. arbeitslos bist und kein Geld mehr hast. Aber die Kündigungsfrist hast du ja eingehalten.

Falls du schon vorher nicht mehr auf der Arbeit erscheinen möchtest, lass dich krank schreiben. Solange du eine Krankschreibung vorweisen kannst, kann dir nichts passieren. Lege auch deinen Resturlaub in diese Zeit.

Solltest du aber keinen gelben Zettel oder Urlaub haben, und erscheinst trotzdem nicht, kann dein Arbeitgeber dich verklagen, weil du den Vertrag nicht eingehalten hast.

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