Arbeitsrecht: Dienstreise mit Urlaub - wie abrechnen?
Dies Thema ist sicher kein Einzelfall, aber ich finde keine Hinweise, wie das behandelt wird.
Der Fall: Ich bin auf Dienstreise. Ich fahre normalerweise montags zum Einsatzort und Freitags zurück. Einfache Strecke ca. 4 Stunden.
Es werden die üblichen Tages-Spesenpauschalen vergütet. (Fahrt- und Übernachtungskosten sind abgedeckt.)
An einem Freitag fahre ich aber nicht nach Hause, sondern direkt vom Einsatzort zu einem verlängerten Wochenendtrip bei Verwandten, den ich privat bezahle. Reisezeit auch ca. 4 Stunden. Von dort komme ich am Montag Abend direkt an den Einsatzort zurück und nehme am Dienstag Morgen meine Tätigkeit wieder auf.
Wie gestaltet sich das beim Abrechnen der Reisekosten?
Muß ich so abrechnen, als wäre ich nach Hause gefahren? Also Dienstreise bis Freitag(Zeit?) und eine neue ab Montag (Rückkehr)?
Oder habe ich eine zweiwöchige Dienstreise unternommen, die von Freitag bis Montag (spesentechnisch) unterbrochen ist?
Wo kann ich das nachlesen?