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Ilse 2
Lv 7
Ilse 2 fragte in ReisenSonstige Reiseziele · vor 1 Jahrzehnt

Arbeitsrecht: Dienstreise mit Urlaub - wie abrechnen?

Dies Thema ist sicher kein Einzelfall, aber ich finde keine Hinweise, wie das behandelt wird.

Der Fall: Ich bin auf Dienstreise. Ich fahre normalerweise montags zum Einsatzort und Freitags zurück. Einfache Strecke ca. 4 Stunden.

Es werden die üblichen Tages-Spesenpauschalen vergütet. (Fahrt- und Übernachtungskosten sind abgedeckt.)

An einem Freitag fahre ich aber nicht nach Hause, sondern direkt vom Einsatzort zu einem verlängerten Wochenendtrip bei Verwandten, den ich privat bezahle. Reisezeit auch ca. 4 Stunden. Von dort komme ich am Montag Abend direkt an den Einsatzort zurück und nehme am Dienstag Morgen meine Tätigkeit wieder auf.

Wie gestaltet sich das beim Abrechnen der Reisekosten?

Muß ich so abrechnen, als wäre ich nach Hause gefahren? Also Dienstreise bis Freitag(Zeit?) und eine neue ab Montag (Rückkehr)?

Oder habe ich eine zweiwöchige Dienstreise unternommen, die von Freitag bis Montag (spesentechnisch) unterbrochen ist?

Wo kann ich das nachlesen?

2 Antworten

Bewertung
  • mejxu
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Theoretisch wäre es ja egal, ob Du nun die 4 Std nach Hause oder woanders hinfährst, aber ich denke, das ist es versicherungstechnisch absolut nicht.

    Ich würde mich zuerst an den Arbeitgeber wenden und fragen, was er darüber denkt und außerdem mal mit dem eigenen Versicherungsvertreter und/oder Rechtsanwalt sprechen.

    Außerdem kann man sicher auch bei seiner Gewerkschaft dazu eine Auskunft bekommen.

    Zur Abrechnung der Reisekosten bekommst Du dann sicher auch eine Enmpfehlung - bzw vom Arbeitgeber eine Anweisung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ..........du müßtest nach Hause fahren, sonst hast du keinen Versicherungsschutz.

    Ich bin nach meinem Bürojob freitags Nachmittags zum Supermarkt gefahren und hatte einen Unfall, ohne Schuld. Es war großer Ärger mit meinem Arbitgeber wegen Wegeunfall und Haftung.

    Checke das genau ab. Spesenbetrug ist ein sofortiger Kündigungsgrund.

    Quelle(n): mein Leben
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