Hi, an alle die tatsächlich was wissen. Ein Kollege in einer Klinik tätig wurde eines Suchtproblems überführt, begab sich in Therapie und beendete diese. Der Arbeitgeber gab im eine Chance- zog ihn von der Station ab und versetzte ihn in ein arbeitsfremdes Gebiet - einer Hilfsarbeitsposition. Der Betriebsrat stimmte dem zu! Und was jetzt?
twertl_0002007-08-05T03:54:16Z
Beste Antwort
Der gute hat doch sehr viel Glück mit seinem Arbeitgeber. Er ist zwischenzeitig zur Entziehung gewesen. Allein das wäre im Sozialwesen ein Kündigungsgrund. Kann doch froh sein, weiterhin Arbeit zu haben. Ausserdem, jeder Angestellte kann bei gleichem Gehalt jede ihm zumutbare Aufgabe, die seinen Wissensstand berücksichtigt, übernehmen.
Eine Therapie enthält keinen Garantieschein. Ein Arbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz und wer sich den seinen verwirkt hat, sollte dankbar sein! - Eine Entlassung tut wohl mehr weh!
nix. wenn sich dadurch keine nachteile für ihn ergeben, er weiter sein gehalt bekommt und sich nicht verschlechtert hat, wo ist das problem?! immerhin war der arbeitgeber zu der neuen chance nicht verpflichtet, wenn er sich aber dazu erschlieÃt liegt es in seinem ermessen wie und wo er den mitarbeiter einsetzt. wenn jemand seinen arbeitsplatz kündigt und später wieder zurück kommt kann es ja auch sein das er nur auf eine andere stelle kann...