Darf man Regenwasser aufbereiten und als Nutzwasser verwenden ?
Man darf in seinem Grundstück nicht ohne genehmigung einen Brunnen bauen - aber man darf Regenwasser zum Gießen hernehmen. Darf ich es aufbereiten und als Nutzwasser verwenden ?
Man darf in seinem Grundstück nicht ohne genehmigung einen Brunnen bauen - aber man darf Regenwasser zum Gießen hernehmen. Darf ich es aufbereiten und als Nutzwasser verwenden ?
ma_scht
Beste Antwort
Hallo Danih,
ja, das darfst Du. Eine Aufbereitung ist meiner Meinung nach nicht erforderlich, da Regenwasser ziemlich weich ist (in Bezug auf den Kalkgehalt). Wenn Du es in einem Lichtdichten Tank lagerst, hast Du auch keine Algen drin.
Aber rein rechtlich sind zwei Dinge zu beachten. (Ob Du es machst, ist Deine Sache)
1. Nutzwasserleitungen- und Trinkwasserleitungen dürfen sich NIE vereinen. Grund: Du könntest mit dem Nutzwasser das Trinkwasser verseuchen und das ist schließlich das best kontrollierte Lebensmittel in Dtl. (und das soll es auch bleiben). Also immer getrennte Wasserhähne benutzen. Im Waschbecken dürfen sich die Wässer nat. vereinen, aber nicht in irgenwelchen Leitungen, wo Regenwasser in Trinkwasserleitungen gedrückt werden kann. Wenn Du bei Diesem Vergehen erwischt wirst, blüht Dir eine wirklich hohe (und gerechtfertigte) Strafe. Aber das ist wie gesangt einfach durch getrennte Kreise zu umgehen.
2. Du mußt kein Wasser bezahlen, aber für die Entsorgung des Abwassers mußt Du wohl aufkommen. Deshalb muß eigentlich an dem Strang zu Deiner Nutzung (nicht die zur Gartenberegnung) ein Wasserzähler angebracht werden (Macht Dein örtlicher Trinkwasserversorger). Anhand des verbrauchten Wassers wird die Abwassermenge berechnet.
Gruß Mario
JakobK
Ja man darf PUNKT
aber nicht vergessen die Piepmätze machen im Flug...
Jakob
Anonym
Ja, du darfst Regenwasser als Nutzwasser verwenden, z.B. für die Klospülung. Diese Nutzung muÃt du dem zuständigen Wasseraufbereiter lediglich melden, aber dir nicht genehmigen lassen. Informiere dich aber auf jeden Fall auch bei deiner Kommune, da bei der Wasserversorung auch örtliche Satzungen betroffen sind!
Hummeltanz
Als Nutzwasser ja,
Aber nicht als Trinkwasser. Man darf die Toilette oder die Waschmaschiene mit Regenwasser betreiben.
Ist aber je nach Gemeinde oder Stadt meldepflichtig.
kklene812002
Joa zum GieÃen kannste das machen. Gibt ja die tollen Regentonnen. Haben wir auch zu Hause kann man noch Geld sparren zu sätzlich. Aber ein Brunnen? Denke das muss erst genämigt werden.