Ist es legitim sich mit Gewalt gegen Gewalt zu wehren?

Beispiel G8 Gipfel. Eigentlich bin ich ein friedlicher Demonstrant. Nun kommt es zum Polizeieinsatz wegen was auch immer und ich werde geschlagen. Ist es in diesem Kontext legitim sich körperlich gegen das zur Wehr zu setzen?
Ich betone, dass ich jetzt nicht davon rede mit Gewaltbereitschaft da angereist zu sein, sondern rein der Aspekt des Selbst-, und auch Fremdschutzes gegen ungerechte Methodik.

Anonym2007-06-18T03:03:04Z

Beste Antwort

eigentlich gilt im prinzip das notwehrrecht, wonach sich jeder der angegriffen wird verteidigen darf. allerdings ist dieses recht de facto und auch de jure gegenüber dem staat ausser kraft gesetzt, die exekutive hat explizit das gewaltmonopol.

das mag man kritisch betrachten, aber es ist so.

cc

Autonomer2007-06-23T13:17:43Z

Wie willst du dich als friedlicher Demonstrant gegen einen voll Gepanzerten Bullen zur Wehr setzten? Knüppel Pefferspray Wenn du keine Steine oder Eisenstangen dabei hast. Ich würde behaupten Changenlos.

Moralisch gesehen würde ich sagen ja. Aber bedenke das unser Rechtssystem zwischen recht und gerechtigkeit in diesen Land zwei verschiedene dinge sind.

Folgende Situation: Du siehst wie eine Frau vor deinen Augen niedergeknüppelt wird. Jetzt hast du Change der rrau zu helfen. du kannst den Bullen mit einen gekonnten tritt von der Frau wegbekommen. Sie ist frei. Aber du wurdest von 5 Kameras gefilmt. Also der nächste Greiftrupp kommt zu dir
Sie haben gewonnen Wiederstand gegen die Staatsgewalt.

gewaltfreie Widerstand damit ´haben wir dort oben den Bullenstaat ganz schön ans rotieren gebracht. Und die bevölkerung dort oben hinter uns.
Schwarz Front

Samson 362007-06-19T09:42:40Z

Man kann nicht gleiches mit gleichem vergelten. Dann setzen wir uns mit denen auf eine Stufe.

Anonym2007-06-19T08:29:53Z

In einer Selbsthilfesituation ist auch die Anwendung von GEGENgewalt legitm. Dennoch plädiere ich - nicht erst seit meiner Behinderung - auf die Vermeidung aller Gewalt - vorher UND nachher!

Jeff2007-06-18T20:00:08Z

In Deutschland ist Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Strafgesetzbuch strafbar. Das Notwehrrecht gibt es zwar (§ 32), dieses gilt aber nur bei rechtswidrigen Angriffen. Insofern wäre zu prüfen, ob das Eingreifen der Polizei in diesem Fall rechtswidrig war, was wohl nur in Ausnahmefällen zutreffen wird bzw. müsste im konkreten Fall nachgewiesen werden... Sollte die Polizei tatsächlich rechtswidrig gehandelt haben, hättest du darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche gegen den rechtswidrig handelnden "Staat".

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