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Ist es legitim sich mit Gewalt gegen Gewalt zu wehren?
Beispiel G8 Gipfel. Eigentlich bin ich ein friedlicher Demonstrant. Nun kommt es zum Polizeieinsatz wegen was auch immer und ich werde geschlagen. Ist es in diesem Kontext legitim sich körperlich gegen das zur Wehr zu setzen?
Ich betone, dass ich jetzt nicht davon rede mit Gewaltbereitschaft da angereist zu sein, sondern rein der Aspekt des Selbst-, und auch Fremdschutzes gegen ungerechte Methodik.
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
eigentlich gilt im prinzip das notwehrrecht, wonach sich jeder der angegriffen wird verteidigen darf. allerdings ist dieses recht de facto und auch de jure gegenüber dem staat ausser kraft gesetzt, die exekutive hat explizit das gewaltmonopol.
das mag man kritisch betrachten, aber es ist so.
cc
- vor 1 Jahrzehnt
Staat hin, Staat her. Du darfst dich doch nicht wie Dreck behandeln lassen und musst gegen Ungerechtigkeit jeglicher Art ankämpfen. Gewalt ist natürlich keine Lösung, Gewalt tolerieren aber auch nicht.
- lacy48_12Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Staat (und damit die Polizei) hat das Gewaltmonopol, d.h. Du kannst/darfst Dich nicht dagegen wehren, da es Dir dann als "Widerstand gegen die Staatsgewalt" ausgelegt würde.
- vor 1 Jahrzehnt
Wie willst du dich als friedlicher Demonstrant gegen einen voll Gepanzerten Bullen zur Wehr setzten? Knüppel Pefferspray Wenn du keine Steine oder Eisenstangen dabei hast. Ich würde behaupten Changenlos.
Moralisch gesehen würde ich sagen ja. Aber bedenke das unser Rechtssystem zwischen recht und gerechtigkeit in diesen Land zwei verschiedene dinge sind.
Folgende Situation: Du siehst wie eine Frau vor deinen Augen niedergeknüppelt wird. Jetzt hast du Change der rrau zu helfen. du kannst den Bullen mit einen gekonnten tritt von der Frau wegbekommen. Sie ist frei. Aber du wurdest von 5 Kameras gefilmt. Also der nächste Greiftrupp kommt zu dir
Sie haben gewonnen Wiederstand gegen die Staatsgewalt.
gewaltfreie Widerstand damit ´haben wir dort oben den Bullenstaat ganz schön ans rotieren gebracht. Und die bevölkerung dort oben hinter uns.
Schwarz Front
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- Samson 36Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Man kann nicht gleiches mit gleichem vergelten. Dann setzen wir uns mit denen auf eine Stufe.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
In einer Selbsthilfesituation ist auch die Anwendung von GEGENgewalt legitm. Dennoch plädiere ich - nicht erst seit meiner Behinderung - auf die Vermeidung aller Gewalt - vorher UND nachher!
- vor 1 Jahrzehnt
In Deutschland ist Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Strafgesetzbuch strafbar. Das Notwehrrecht gibt es zwar (§ 32), dieses gilt aber nur bei rechtswidrigen Angriffen. Insofern wäre zu prüfen, ob das Eingreifen der Polizei in diesem Fall rechtswidrig war, was wohl nur in Ausnahmefällen zutreffen wird bzw. müsste im konkreten Fall nachgewiesen werden... Sollte die Polizei tatsächlich rechtswidrig gehandelt haben, hättest du darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche gegen den rechtswidrig handelnden "Staat".
- Charlie_HLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn ich angegriffen werde, wehre ich mich. Ich nehme hier das Recht der Notwehr für mich in Anspruch. Dabei überlege ich nicht lange, wer mich da angreift. Das wird sich dann ggf. später noch klären lassen. Genau so wie ich das gewaltbereite "Berufsdemonstrantentum" ablehne bin ich allerdings auch gegen Provokationen seitens der sog. "Ordnungskräfte".
- psycholilliLv 4vor 1 Jahrzehnt
Moralisch gesehen: ja, denke ich schon. Und aus Norwehr: auch ja, sogar rechtlich. Allerdings: Wenn es gegen die Polizei war, kannste es vergessen, da kommst du nie mit durch. Wenn es hart wird, schalt unbedingt einen Anwalt mit ein!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Natürlich! Wenn ich jetzt z.B. Abends unterwegs bin und bekomme mit irgendjemanden Stress und der schlägt mir auf´s Maul! Dann lege ich mich doch nicht auf den Boden und lass mich weiter von dem schlagen! Also wie dumm muss man denn sein um das mit sich machen zu lassen?