Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ist es legitim sich mit Gewalt gegen Gewalt zu wehren?

Beispiel G8 Gipfel. Eigentlich bin ich ein friedlicher Demonstrant. Nun kommt es zum Polizeieinsatz wegen was auch immer und ich werde geschlagen. Ist es in diesem Kontext legitim sich körperlich gegen das zur Wehr zu setzen?

Ich betone, dass ich jetzt nicht davon rede mit Gewaltbereitschaft da angereist zu sein, sondern rein der Aspekt des Selbst-, und auch Fremdschutzes gegen ungerechte Methodik.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    eigentlich gilt im prinzip das notwehrrecht, wonach sich jeder der angegriffen wird verteidigen darf. allerdings ist dieses recht de facto und auch de jure gegenüber dem staat ausser kraft gesetzt, die exekutive hat explizit das gewaltmonopol.

    das mag man kritisch betrachten, aber es ist so.

    cc

  • vor 1 Jahrzehnt

    Staat hin, Staat her. Du darfst dich doch nicht wie Dreck behandeln lassen und musst gegen Ungerechtigkeit jeglicher Art ankämpfen. Gewalt ist natürlich keine Lösung, Gewalt tolerieren aber auch nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Staat (und damit die Polizei) hat das Gewaltmonopol, d.h. Du kannst/darfst Dich nicht dagegen wehren, da es Dir dann als "Widerstand gegen die Staatsgewalt" ausgelegt würde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie willst du dich als friedlicher Demonstrant gegen einen voll Gepanzerten Bullen zur Wehr setzten? Knüppel Pefferspray Wenn du keine Steine oder Eisenstangen dabei hast. Ich würde behaupten Changenlos.

    Moralisch gesehen würde ich sagen ja. Aber bedenke das unser Rechtssystem zwischen recht und gerechtigkeit in diesen Land zwei verschiedene dinge sind.

    Folgende Situation: Du siehst wie eine Frau vor deinen Augen niedergeknüppelt wird. Jetzt hast du Change der rrau zu helfen. du kannst den Bullen mit einen gekonnten tritt von der Frau wegbekommen. Sie ist frei. Aber du wurdest von 5 Kameras gefilmt. Also der nächste Greiftrupp kommt zu dir

    Sie haben gewonnen Wiederstand gegen die Staatsgewalt.

    gewaltfreie Widerstand damit ´haben wir dort oben den Bullenstaat ganz schön ans rotieren gebracht. Und die bevölkerung dort oben hinter uns.

    Schwarz Front

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Man kann nicht gleiches mit gleichem vergelten. Dann setzen wir uns mit denen auf eine Stufe.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In einer Selbsthilfesituation ist auch die Anwendung von GEGENgewalt legitm. Dennoch plädiere ich - nicht erst seit meiner Behinderung - auf die Vermeidung aller Gewalt - vorher UND nachher!

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland ist Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Strafgesetzbuch strafbar. Das Notwehrrecht gibt es zwar (§ 32), dieses gilt aber nur bei rechtswidrigen Angriffen. Insofern wäre zu prüfen, ob das Eingreifen der Polizei in diesem Fall rechtswidrig war, was wohl nur in Ausnahmefällen zutreffen wird bzw. müsste im konkreten Fall nachgewiesen werden... Sollte die Polizei tatsächlich rechtswidrig gehandelt haben, hättest du darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche gegen den rechtswidrig handelnden "Staat".

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich angegriffen werde, wehre ich mich. Ich nehme hier das Recht der Notwehr für mich in Anspruch. Dabei überlege ich nicht lange, wer mich da angreift. Das wird sich dann ggf. später noch klären lassen. Genau so wie ich das gewaltbereite "Berufsdemonstrantentum" ablehne bin ich allerdings auch gegen Provokationen seitens der sog. "Ordnungskräfte".

  • vor 1 Jahrzehnt

    Moralisch gesehen: ja, denke ich schon. Und aus Norwehr: auch ja, sogar rechtlich. Allerdings: Wenn es gegen die Polizei war, kannste es vergessen, da kommst du nie mit durch. Wenn es hart wird, schalt unbedingt einen Anwalt mit ein!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich! Wenn ich jetzt z.B. Abends unterwegs bin und bekomme mit irgendjemanden Stress und der schlägt mir auf´s Maul! Dann lege ich mich doch nicht auf den Boden und lass mich weiter von dem schlagen! Also wie dumm muss man denn sein um das mit sich machen zu lassen?

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.