Die Katze einer Freundin von mir ist aufs Dach geklettert. Nun hat irgendjemand die Feuerwehr gerufen (diese Freundin war gar nicht daheim), um die Katze runterzuholen.
Frage - entstehen bei einer "Katzenrettung" Kosten? Wenn ja, wer muss die eigentlich tragen? Der Eigentümer der Katze oder derjenige, der die Feuerwehr angefordert hat?
2007-06-08T03:40:47Z
Also ich weiss nur, ich war vor 2-3 Jahren bei nem Massenunfall verwickelt und habe dann von der Gemeinde einen anteiligen Kostenbescheid bzw. eine Rechnung bekommen über Aufräumarbeiten u.ä. der Feuerwehr. Ich weiss halt nicht, ob das bei so Katzenrettung auch so ist.
Und wieso muss der Eigentümer zahlen, wenn er die Feuerwehr gar nicht geholt hat?
Anonym2007-06-08T03:42:37Z
Beste Antwort
Ruf mal 112 an und frage dort nach...die müssten das am Besten wissen!
Hallo, hier ist hoffendlich die Antwort zu finden: http://www.guter-rat.de/ratgeber/beantwortet/artikel_2889.html
Wer trägt die Kosten, die durch einen Feuerwehreinsatz entstehen? Grundsätzlich sind die Einsätze der Feuerwehr bis auf wenige Ausnahmen kostenfrei. Nun können die Städte und Gemeinden als Aufgaben- und Kostenträger der Feuerwehr aber im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes durch die kommunalen Gebührensatzungen verschiedene Einsatzarten auch kostenpflichtig machen. Verankert sind diese landesspezifischen Regelungen in den 16 Landesfeuerwehrgesetzen. Immerhin haben die Städte und Gemeinden ja die Pflicht, eine Feuerwehr zu unterhalten, was je nach Ausstattung erhebliche Kosten verursachen kann. Liegt zum Beispiel eine nachgewiesene Brandstiftung vor und kann der Verursacher ausfindig gemacht werden, dann müsste er die Kosten des Löscheinsatzes zahlen. Wird bei einem Verkehrsunfall die Feuerwehr angefordert, weil ein Fahrzeug in Brand geraten ist oder Kraftstoff ausläuft, dann kann der Unfallverursacher (beziehungsweise seine Kfz-Haftpflichtversicherung) zur Kasse gebeten werden. Wer die Feuerwehr wegen der langen Drehleiter ruft, damit seine Katze vom Baum geholt wird, zahlt den Einsatz meist aus eigener Tasche.
Im Grundsatz sind Einsätze der Feuerwehr kostenfrei. Ausgenommen sind Einsätze bei denen jemand grob Fahrlässigkeit oder sogar absichtlich den Einsatz auslöste. Tierrettungen können kostenpflichtig abgerechnet werden. Da sie im Grunde nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr gehört, ausgenommen das Tier ist in Lebens- oder Verletzungsgefahr oder stellt eine andere Gefahr für die Ãffentlichkeit dar. Ob man von der Möglichkeit der Berechnung gebraucht macht hängt häufig von der jeweiligen Gemeinde ab und von dem Aufwand der Betrieben werden musste. Weil Feuerwehr im Grunde erstmal Gemeinde Aufgabe ist entscheidet sie in Anlehnung an die Gesetze der Länder die ebenfalls leicht unterschiedlich sind. Also kann man pauschal weder ja noch nein sagen. Einfach abwarten die meisten berechnen nicht sie können aber. Träger der Kosten ist immer der Verursacher niemals der Anrufer, weil man dem immer bester Absichten unterstellt. AuÃer es lasst sich etwas anderes beweisen. Ich hoffe das hilft dir weiter.