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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungSonstiges - Politik · vor 1 Jahrzehnt

Kosten Feuerwehr bei Katzenrettung?

Die Katze einer Freundin von mir ist aufs Dach geklettert. Nun hat irgendjemand die Feuerwehr gerufen (diese Freundin war gar nicht daheim), um die Katze runterzuholen.

Frage - entstehen bei einer "Katzenrettung" Kosten? Wenn ja, wer muss die eigentlich tragen? Der Eigentümer der Katze oder derjenige, der die Feuerwehr angefordert hat?

Update:

Also ich weiss nur, ich war vor 2-3 Jahren bei nem Massenunfall verwickelt und habe dann von der Gemeinde einen anteiligen Kostenbescheid bzw. eine Rechnung bekommen über Aufräumarbeiten u.ä. der Feuerwehr. Ich weiss halt nicht, ob das bei so Katzenrettung auch so ist.

Und wieso muss der Eigentümer zahlen, wenn er die Feuerwehr gar nicht geholt hat?

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ruf mal 112 an und frage dort nach...die müssten das am Besten wissen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Grundsatz sind Einsätze der Feuerwehr kostenfrei. Ausgenommen sind Einsätze bei denen jemand grob Fahrlässigkeit oder sogar absichtlich den Einsatz auslöste. Tierrettungen können kostenpflichtig abgerechnet werden. Da sie im Grunde nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr gehört, ausgenommen das Tier ist in Lebens- oder Verletzungsgefahr oder stellt eine andere Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Ob man von der Möglichkeit der Berechnung gebraucht macht hängt häufig von der jeweiligen Gemeinde ab und von dem Aufwand der Betrieben werden musste. Weil Feuerwehr im Grunde erstmal Gemeinde Aufgabe ist entscheidet sie in Anlehnung an die Gesetze der Länder die ebenfalls leicht unterschiedlich sind. Also kann man pauschal weder ja noch nein sagen. Einfach abwarten die meisten berechnen nicht sie können aber.

    Träger der Kosten ist immer der Verursacher niemals der Anrufer, weil man dem immer bester Absichten unterstellt. Außer es lasst sich etwas anderes beweisen. Ich hoffe das hilft dir weiter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist die Katze auf dem Dach oder oben im Baum und wird die Feuerwehr alarmiert, kann und darf sie zwischen 300-400 Euro verlangen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    hier ist hoffendlich die Antwort zu finden:

    http://www.guter-rat.de/ratgeber/beantwortet/artik...

    Wer trägt die Kosten, die durch einen Feuerwehreinsatz entstehen?

    Grundsätzlich sind die Einsätze der Feuerwehr bis auf wenige Ausnahmen kostenfrei. Nun können die Städte und Gemeinden als Aufgaben- und Kostenträger der Feuerwehr aber im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes durch die kommunalen Gebührensatzungen verschiedene Einsatzarten auch kostenpflichtig machen. Verankert sind diese landesspezifischen Regelungen in den 16 Landesfeuerwehrgesetzen. Immerhin haben die Städte und Gemeinden ja die Pflicht, eine Feuerwehr zu unterhalten, was je nach Ausstattung erhebliche Kosten verursachen kann. Liegt zum Beispiel eine nachgewiesene Brandstiftung vor und kann der Verursacher ausfindig gemacht werden, dann müsste er die Kosten des Löscheinsatzes zahlen. Wird bei einem Verkehrsunfall die Feuerwehr angefordert, weil ein Fahrzeug in Brand geraten ist oder Kraftstoff ausläuft, dann kann der Unfallverursacher (beziehungsweise seine Kfz-Haftpflichtversicherung) zur Kasse gebeten werden. Wer die Feuerwehr wegen der langen Drehleiter ruft, damit seine Katze vom Baum geholt wird, zahlt den Einsatz meist aus eigener Tasche.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kostet nix

    Quelle(n): meine katze wurde 2 mal vom dach geholt
  • Dana
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wird der Eigentümer tragen müssen. Das kommt letzlich darauf an wieviele Einsatzzüge daran beteiligt waren aber man sollte so mit 150-300 €uro rechnen. Und es spielt keine Rolle wer die Feuerwehr gerufen hat denn wenn du nicht zuhause bist und dein Haus brennt ab dann möchtest ja auch das jemand versucht es zulöschen genauso beim Unfall.

  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich sagt man ja: Wer die Musik bestellt zahlt auch.

    Könnte ich mir jetzt im Fall einer Katzenrettung auch so vorstellen.

    Wenn irgendwo ein Großbrand stattfindet, sieht die Geschichte wahrscheinlich ganz anders aus.

  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    also wie es gesetzlich geregelt ist, weis ich nicht..

    aber als die feuerwehr anrückte um meine katze vom baum zu holen musste ich damals 5 DM zahlen...(überweisen)

    aber ich weis auch nicht mehr ob`s die freiwillge war !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es liegt im Ermessen des Einsatzleiters der Feuerwehr. Zumindest bei den Freiwilligen.

    Meisst wird es nichts kosten, ausser bei Berufsfeuerwehren, die sind an den Kostensatz gebunden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich der Eigentümer !

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