Wann kommt es im Bauwesen zu einem Rechtsverfahren?
Ist dies bei erheblichen Mängeln, wesentlichen/unbehebbaren Mängeln, westenlichen/behebbaren Mängel usw. alle Kombinationen?
Und was sind die Folgen aus so einem Rechtsverfahren, z.b. bei erheblichen Mängeln?