Wann kommt es im Bauwesen zu einem Rechtsverfahren?

Ist dies bei erheblichen Mängeln, wesentlichen/unbehebbaren Mängeln, westenlichen/behebbaren Mängel usw. alle Kombinationen?
Und was sind die Folgen aus so einem Rechtsverfahren, z.b. bei erheblichen Mängeln?

Anonym2007-06-06T05:00:02Z

Beste Antwort

Wo kein Kläger, da kein Richter. Und umgekehrt ...

Es kommt zu einem Rechtsverfahren, sobald ein (vermeintlich) Geschädigter Klage erhebt. Das kann er sogar aus nichtigstem Grund tun.

Die Folgen legt das Gericht im Urteil fest: von Klageabweisung bis zu vollem Schadensersatz.

willi08672007-06-06T19:13:31Z

Moin

sobald klage eingereicht wird zur verhandlung kommt es wenn keine einigung erziehlt wird und eine verhandlung notwendig ist.

mfg