Warum darf der Staat eigentlich bestimmen, wieviele Partner wir heiraten dürfen?
Ich mein, erstens gilt Religionsfreiheit, und vor allem -neutralität,,,und das ist ja wohl eindeutig christlichen Ursprungs. Ausserdem kann der doch nicht bestimmen, in wieviele Menschen ich verliebt sein darf, was er durch die Heirat ja versucht...oder? Sagt mal was dazu büdde.
2007-06-06T04:24:18Z
OH GOTT! schon wieder muss ich was überflüssiges dazuschreiben: Ich meine natürlich gesetzlich heiraten...das andere kann natürlich kein Staat wie unserer verbieten...mann mann mann
2007-06-06T04:44:31Z
also whyskyhigh will mich entweder vera*schen oder ...naja...ok...NOCH was überflüssiges: GLEICHZEITIG heiraten natürlich...*kopfschüttel*
Badenixe2007-06-06T04:52:18Z
Beste Antwort
Bei allen schönen Worten, die um die Ehe gemacht werden, geht es dem Staat in erster Linie darum, sicherzustellen, daß jemand die finanzielle Verantwortung für die Familie übernimmt - die bleibt ja sogar bei der Scheidung bestehen. Und um da sicher zu gehen, wird eben auf eine Person beschränkt, weil - es nach Einkommen zu staffeln wäre dann ja wieder Menschenunwürdig. Dem Staat geht es niemals um irgendwelche Moralvorstellungen oder gar noch um das Wohlbefinden, sondern nur um (möglichst viel) Geld.
Zum größten Teil hängt es von der Religion und dem Ursprung des Staates ab. In der christlichen und muslimischen (zu größten Teil) Welt wird die Einehe (Monogamie) proklamiert. Bei den Mormonen darf der Mann mehrere Frauen heiraten wobei die Frau, mit der er am längsten verheiratet ist, den höchsten Stellenwert innerhalb der Familie hat. Es gab aber auch Kulturen, wo die Frau mehrere Männer heiraten durfte, zum Beispiel das Volk der Amazonen. In der christlichen Welt ist die Bigamie (Mehrehe) verboten, da die Bibel es untersagt und die Staaten diesen Grundsatz mit in ihre Gesetze übernommen haben. Den einzigen Unterschied macht da die Gesetzgebung in den USA aber da muß nachgewiesen werden das man Mormone ist.
Der Staat bestimmt nicht, sondern definiert (in dem Fall der Ehe) nur, was als gesellschaftliche Realität bereits vorherrscht. Das Bild der Ehe im Grundgesetz hat sich seit der Schaffung der Verfassung im Jahr 1949 nicht verändert (wohl aber das korrespondierende Grundrecht der "Familie"). Der Verfassungsgesetzgeber geht also davon aus, dass in unserer Gesellschaft die Ehe als Institution durch "Ausschließlichkeit" der Partnerwahl bestimmt wird. Hieran knüpfen sich einerseits Verpflichtungen (wie die zur Gewährung von Unterhalt) als auch Vergünstigungen (z.B. Ehegattensplitting, Witwenrente, Verheiratetenzuschläge). Die Verfassung schreibt dagegen nicht vor, dass wir nur einen Partner/ eine Partnerin (und nur in der Institution einer Ehe) lieben "dürfen". Es wird nicht einmal ausgeschlossen, dass neben einer Ehe eine eheähnliche Gemeinschaft bestehen kann.
Ich denke es ist einfach zu komliziert für unseren Staat, denn hier ist ja jede Kleinigkeit gesetzlich geregelt.
Wie läuft es wenn Kinder da sind, hat das kind dann mehrere Mütter? Wie läuft eine Scheidung dann ab? Muss dann auch an den anderen Frauen Unterhalt gezahlt werden??