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Warum darf der Staat eigentlich bestimmen, wieviele Partner wir heiraten dürfen?
Ich mein, erstens gilt Religionsfreiheit, und vor allem
-neutralität,,,und das ist ja wohl eindeutig christlichen Ursprungs.
Ausserdem kann der doch nicht bestimmen, in wieviele Menschen ich verliebt sein darf, was er durch die Heirat ja versucht...oder?
Sagt mal was dazu büdde.
OH GOTT! schon wieder muss ich was überflüssiges dazuschreiben:
Ich meine natürlich gesetzlich heiraten...das andere kann natürlich kein Staat wie unserer verbieten...mann mann mann
also whyskyhigh will mich entweder vera*schen oder ...naja...ok...NOCH was überflüssiges:
GLEICHZEITIG heiraten natürlich...*kopfschüttel*
9 Antworten
- BadenixeLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bei allen schönen Worten, die um die Ehe gemacht werden, geht es dem Staat in erster Linie darum, sicherzustellen, daß jemand die finanzielle Verantwortung für die Familie übernimmt - die bleibt ja sogar bei der Scheidung bestehen. Und um da sicher zu gehen, wird eben auf eine Person beschränkt, weil - es nach Einkommen zu staffeln wäre dann ja wieder Menschenunwürdig.
Dem Staat geht es niemals um irgendwelche Moralvorstellungen oder gar noch um das Wohlbefinden, sondern nur um (möglichst viel) Geld.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das Islamische Recht und einige Islamische Staaten erlauben die Mehrehe. Das hat eine jahrhundertealte Tradition und die Begründung dafür ist im Koran zu lesen. In der Praxis bedeutet dies aber nicht, daß nun jeder Mann auch mit 4 Frauen die Ehe eingehen möchte. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich, wie sich jeder selbst denken kann. Und es ist natürlich heute auch sehr teuer. Auf Deutschland läßt sich derartiges nicht übertragen. Vier Verhältnisse zur gleichen Zeit erfordern einen erheblichen Organisationsaufwand, beste Gesundheit und teuer ist es auch. Würde man derartige Verhältnisse, die ja rechtlich relativ unproblematisch gesehen werden können, nun auch noch durch Eheschließungen rechtlich absichern wollen, dann wären wir wirklich überfordert. So bleibt für den einen oder anderen immerhin der Traum, wie toll das doch sein könnte. Lassen wir es bei den Träumen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Staat bestimmt nicht, sondern definiert (in dem Fall der Ehe) nur, was als gesellschaftliche Realität bereits vorherrscht. Das Bild der Ehe im Grundgesetz hat sich seit der Schaffung der Verfassung im Jahr 1949 nicht verändert (wohl aber das korrespondierende Grundrecht der "Familie"). Der Verfassungsgesetzgeber geht also davon aus, dass in unserer Gesellschaft die Ehe als Institution durch "Ausschließlichkeit" der Partnerwahl bestimmt wird. Hieran knüpfen sich einerseits Verpflichtungen (wie die zur Gewährung von Unterhalt) als auch Vergünstigungen (z.B. Ehegattensplitting, Witwenrente, Verheiratetenzuschläge).
Die Verfassung schreibt dagegen nicht vor, dass wir nur einen Partner/ eine Partnerin (und nur in der Institution einer Ehe) lieben "dürfen". Es wird nicht einmal ausgeschlossen, dass neben einer Ehe eine eheähnliche Gemeinschaft bestehen kann.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Religionsfreiheit hat nichts damit zu tun, dass der Staat Dir vorschreiben kann, mit wievielen Leuten Du verheiratet sein darfst. Das eine ist geregelt in Art. 4 GG, das andere im BGB. Warum der Staat das bestimmen darf? Weil wir in einer Demokratie leben, in der das vom Volk gewählt und legitimierte Parlament die Gesetze erlässt. Und das Parlament hat nun mal gesagt, dass wir nur einen Ehepartner haben dürfen. Das hindert Dich natürlich in keiner Weise daran, in beliebig viele Menschen verliebt zu sein, oder sexuelle Beziehungen zu haben. Es zwingt einen ja niemand, den Parner, den man liebt, zu heiraten, ein Eingriff des Staates im Bereich der Liebe liegt hier deshalb nicht vor.
Übrigens, es ist keineswegs so, dass man hier nach belieben irgendwelchen Religiösen Bräuchen entsprechend ohne vorherige standesamtliche Trauung heiraten darf, der Priester, welcher so eine kirchliche Trauung vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
Quelle(n): Jurastudium - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich denke es ist einfach zu komliziert für unseren Staat, denn hier ist ja jede Kleinigkeit gesetzlich geregelt.
Wie läuft es wenn Kinder da sind, hat das kind dann mehrere Mütter? Wie läuft eine Scheidung dann ab? Muss dann auch an den anderen Frauen Unterhalt gezahlt werden??
- vor 1 Jahrzehnt
Zum größten Teil hängt es von der Religion und dem Ursprung des Staates ab.
In der christlichen und muslimischen (zu größten Teil) Welt wird die Einehe (Monogamie) proklamiert.
Bei den Mormonen darf der Mann mehrere Frauen heiraten wobei die Frau, mit der er am längsten verheiratet ist, den höchsten Stellenwert innerhalb der Familie hat.
Es gab aber auch Kulturen, wo die Frau mehrere Männer heiraten durfte, zum Beispiel das Volk der Amazonen.
In der christlichen Welt ist die Bigamie (Mehrehe) verboten, da die Bibel es untersagt und die Staaten diesen Grundsatz mit in ihre Gesetze übernommen haben.
Den einzigen Unterschied macht da die Gesetzgebung in den USA aber da muß nachgewiesen werden das man Mormone ist.
Quelle(n): Bibel, Koran - vor 1 Jahrzehnt
Der Staat regelt ja nicht in wie viele Menschen Du gleichzeitig verliebt bist. Die Ehe und die Liebe sind zwei verschiedene Paar Schuhe, die Ehe ist eine Institution. Diese Institution gewährt Zugang zu Rechten. Liebesbeziehungen bilden kein Rechtsverhältnis.
- whyskyhighLv 7vor 1 Jahrzehnt
natuerlich kannst du 50 mal heiraten und dich wieder scheiden lassen, das ist voellig legal.
- vor 1 Jahrzehnt
diese frage besteht schon immer seit den "neuen" gesetzten. da man christlisch,islamisch....mehrere heiraten darf,kann man das selbstverständlich tun,nur ist es dann gesetzlich nicht annerkannt! kann man machen, hat niemand was dagaegen!
cu
Selly