die einzelnen Arbeitnehmer über Kamera in seinem Bürö überwachen. Der hat die Dinger überall installiert. Da kann er von einer cam auf die andere schalten. Es handelt sich um ein Maschinenbaubetreib. Bitte nur Aussagekräftige Antworten.
2007-05-14T09:46:57Z
1. Es gibt keinen Betriebsrat. 2. Aus Sicherheitsgründen, halte ich für völlig ausgeschlossen. Mit Arbeitssic herheit haben die sehr wenig am Hut.
Tifi2007-05-14T09:41:12Z
Beste Antwort
Wenn sie offensichtlich ist, kann man nicht viel dagegen tun. In organisierten Betrieben muss der Betriebsrat zustimmen. Will ein Arbeitgeber seine Beschäftigten per Videokamera überwachen, muss er hierfür die Zustimmung des Betriebsrates haben (§ 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz [BetrVG]). Dabei haben beide Seiten das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu beachten (§ 75 Absatz 2 BetrVG). Können sie sich nicht einigen, kann die Einigungsstelle eine Entscheidung treffen (§ 76 BetrVG), die wiederum von den Arbeitsgerichten auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüfbar ist.
Verdeckt ist auch möglich: Besteht hingegen der konkrete Verdacht einer Straftat gegen einen bestimmten Arbeitnehmer, kann die heimliche Videoaufzeichnung statthaft sein, wenn weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts nicht zur Verfügung stehen, die Videoüberwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. März 2003 zu Az. 2 AZR 51/02 = NJW 2003,3436). Auch wenn der Betriebsrat einer solchen Maßnahme nicht zugestimmt hat, ergibt sich daraus kein Beweisverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess, wenn der Betriebsrat der Kündigung in Kenntnis der heimlichen Aufzeichnung zugestimmt hat.
Wenn er es richtig begründet, dann darf er vermutlich (Sicherheitsaspekte im Interesse der Mitarbeiter). Ansonsten sicher eine Rechtsfrage für einen versierten Anwalt.