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Darf der Chef...?
die einzelnen Arbeitnehmer über Kamera in seinem Bürö überwachen. Der hat die Dinger überall installiert. Da kann er von einer cam auf die andere schalten. Es handelt sich um ein Maschinenbaubetreib.
Bitte nur Aussagekräftige Antworten.
1. Es gibt keinen Betriebsrat.
2. Aus Sicherheitsgründen, halte ich für völlig ausgeschlossen. Mit Arbeitssic herheit haben die sehr wenig am Hut.
7 Antworten
- TifiLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn sie offensichtlich ist, kann man nicht viel dagegen tun.
In organisierten Betrieben muss der Betriebsrat zustimmen.
Will ein Arbeitgeber seine Beschäftigten per Videokamera überwachen, muss er hierfür die Zustimmung des Betriebsrates haben (§ 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz [BetrVG]). Dabei haben beide Seiten das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu beachten (§ 75 Absatz 2 BetrVG). Können sie sich nicht einigen, kann die Einigungsstelle eine Entscheidung treffen (§ 76 BetrVG), die wiederum von den Arbeitsgerichten auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüfbar ist.
Verdeckt ist auch möglich:
Besteht hingegen der konkrete Verdacht einer Straftat gegen einen bestimmten Arbeitnehmer, kann die heimliche Videoaufzeichnung statthaft sein, wenn weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts nicht zur Verfügung stehen, die Videoüberwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. März 2003 zu Az. 2 AZR 51/02 = NJW 2003,3436). Auch wenn der Betriebsrat einer solchen Maßnahme nicht zugestimmt hat, ergibt sich daraus kein Beweisverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess, wenn der Betriebsrat der Kündigung in Kenntnis der heimlichen Aufzeichnung zugestimmt hat.
Siehe auch hier:
- Dirk SLv 4vor 1 Jahrzehnt
Personenüberwachung am Arbeitsplatz ist in Deutschland verboten. Hat er aber einen anderen Grund wofür die Kameras sein müssen darf er das!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also ich habe mal einen Bericht über sowas gesehen, da hieà es, das ist generell verboten.
- LaredoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn er es richtig begründet, dann darf er vermutlich (Sicherheitsaspekte im Interesse der Mitarbeiter). Ansonsten sicher eine Rechtsfrage für einen versierten Anwalt.
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- marcelinieeLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja, das darf er leider.Jedoch muss er vorher dieses bekannt geben.Die Intimsphäre muss aber geschützt bleiben!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, sofern es sich um die Produktions- und Büroräume handelt. Und der Betriebsrat nicht widerspricht.
- vor 1 Jahrzehnt
Klar, darf er. Schon der Sicherheit wegen. Nur Toiletten und Umkleiden darf er nicht kameraüberwachen, das wäre nämlich eine Verletzung der Intim- bzw. Privatsphäre.