Welchen Weg muß man gehen, wenn....?

man mit 21 seine Lehre nicht geschafft hat ?
Es geht um meinen Sohn. Er hat eine Wohnung , will auch nicht zurück. Wovon Miete zahlen. Was für Einkommen? Ich habe keine Ahnung. Wer kann mich beraten?
Bitte keine Spassantworten,es ist mir sehr Ernst.
LG

2007-05-09T14:41:06Z

@Teufel.. ja klar kann er schon sitzen lach..Problem ist: Ich möchte nicht so gern daß er wieder hier einzieht. Ich weiß , klingt schlecht aber hab da meine Erfahrungen. Und er möchte das auch nicht. Hat er ein Recht auf irgendwelche Zuwendungen?

Anonym2007-05-09T14:37:54Z

Beste Antwort

Du musst nirgendwo hingehen.
Dein Sohn muss zum Arbeitsamt und sich Arbeitslos melden.
Dann geht das über den Amtsweg seinen Gang.
Aber Sprechen und alleine sitzen kann er schon mit
21. Jahren oder auch nicht

Durch seine Lehre hatte er Einkommen und Arbeitsmonate/Jahre somit hat er Anspruch auf Arbeitslosen Geld.
Er führt bereits einen eigenen Haushalt somit bekommt er auch ihm zustehende Zuschüsse.
Schicke ihn los und mache deine Tür zu.
Achso eine neue Lehrstelle wäre auch ein guter Ansatz aber überfordere die "Lusche" nicht.

Mo2007-05-09T15:10:26Z

Es hat einen Grund, warum er seine Lehre nicht geschafft hat!
Es hat einen Grund, warum er nicht mehr so gerne bei Mama wohnen soll!

Wenn es nachweislich für Dich nicht tragbar ist, das er wieder bei Dir einzieht, dann muss das Arbeitsamt für ihn "sorgen". ER muss sich darum kümmern, nicht Du! Mach Dir deswegen keine Gedanken. Er ist alt genug, um seinen Weg zu gehen.

P. S.: Gebe nicht klein bei! Zieh die Sache durch!

Viel Glück und gutes Gelingen

blöd20002007-05-09T14:58:08Z

Er muss sich auf jeden Fall bei der Bundesagentur für Arbeit melden, wenn er das noch nicht getan hat. Du hast nicht geschrieben ob er arbeitslos ist oder eventuell die Möglichkeit hat seine Prüfung zu wiederholen oder noch mal eine neue Lehre anzufangen. Ich glaube nicht das die verlangen können, dass er wieder bei Dir einzieht da er die Wohnung ja schon länger hat (gehe da mal von aus). Es gibt auch dabei noch Ausnahmen, wenn Du eine zu kleine Wohnung hast oder ihr beide überhaupt nicht miteinander unter einem Dach zurecht kommt so was wie unüberbrückbare Differenzen. Bei Arbeitslosengeld I müsste er dann eventuell nachfragen, ob er Anspruch auf Wohngeld hat oder direkt einen Antrag stellen. Ausserdem soll sich die Bundesagentur was einfallen lassen, um deinem Sohn eine andere Arbeitsstelle zu vermitteln oder irgendwie anders zu qualifizieren auch ohne Lehre. Ein Gabelstaplerschein damit er im Lager arbeiten kann wäre schon hilfreich, der kostet bei der Dekra ungefähr 200 Euro und man muss dafür lediglich einen Tag opfern. Ich hoffe ich konnte ein bischen weiter helfen.

Anonym2007-05-09T14:46:53Z

Du hast eine gewisse Karte gezogen. Bist Unterhalts verpflichtet. Wenn du genug Wohnraum hast, gibts von der ARGE kein Geld für deinen Sohn, kann ja wieder in die eltrerliche Wohnung ziehen. Kann sich bis zu seinem 28. Geburtstag hinziehen.

Twisty2007-05-09T14:42:05Z

Dem gehört mal ein richtig...t.. gegen d..A...

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