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Welchen Weg muß man gehen, wenn....?

man mit 21 seine Lehre nicht geschafft hat ?

Es geht um meinen Sohn. Er hat eine Wohnung , will auch nicht zurück. Wovon Miete zahlen. Was für Einkommen? Ich habe keine Ahnung. Wer kann mich beraten?

Bitte keine Spassantworten,es ist mir sehr Ernst.

LG

Update:

@Teufel.. ja klar kann er schon sitzen lach..Problem ist: Ich möchte nicht so gern daß er wieder hier einzieht. Ich weiß , klingt schlecht aber hab da meine Erfahrungen. Und er möchte das auch nicht. Hat er ein Recht auf irgendwelche Zuwendungen?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du musst nirgendwo hingehen.

    Dein Sohn muss zum Arbeitsamt und sich Arbeitslos melden.

    Dann geht das über den Amtsweg seinen Gang.

    Aber Sprechen und alleine sitzen kann er schon mit

    21. Jahren oder auch nicht

    Durch seine Lehre hatte er Einkommen und Arbeitsmonate/Jahre somit hat er Anspruch auf Arbeitslosen Geld.

    Er führt bereits einen eigenen Haushalt somit bekommt er auch ihm zustehende Zuschüsse.

    Schicke ihn los und mache deine Tür zu.

    Achso eine neue Lehrstelle wäre auch ein guter Ansatz aber überfordere die "Lusche" nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, als erstes muss dein Sohnemann sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Da er während der Lehre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann er ALG1 bekommen. Das wird nur nicht allzu viel sein, da es sich ja nach dem letzten Gehalt richtet.

    Beim Arbeitsamt kann er sich auch gleich mal nach einem Job/ einer anderen Ausbildung erkundigen.

    Dann kann er versuchen, Mietzuschuß zu beantragen.

    Sollte ihm das Geld reichen, ist alles ok.

    Reicht es ihm nicht, wird er wohl oder übel wieder bei dir einziehen müssen, da er unter 25 ist und somit kein Anrecht auf eine eigene Wohnung bei Arbeitslosigkeit hat. Oder du unterstützt ihn finanziell. Leider bist du nach unseren Sozialgesetzen deinem Sohn gegenüber noch unterhaltspflichtig :-(

    Blöde Frage (habe keine Ausbildung gemacht, da ich studiert habe): Kann er nicht seine Gesellenprüfung/Abschlussprüfung wiederholen?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es hat einen Grund, warum er seine Lehre nicht geschafft hat!

    Es hat einen Grund, warum er nicht mehr so gerne bei Mama wohnen soll!

    Wenn es nachweislich für Dich nicht tragbar ist, das er wieder bei Dir einzieht, dann muss das Arbeitsamt für ihn "sorgen". ER muss sich darum kümmern, nicht Du! Mach Dir deswegen keine Gedanken. Er ist alt genug, um seinen Weg zu gehen.

    P. S.: Gebe nicht klein bei! Zieh die Sache durch!

    Viel Glück und gutes Gelingen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er muss sich auf jeden Fall bei der Bundesagentur für Arbeit melden, wenn er das noch nicht getan hat. Du hast nicht geschrieben ob er arbeitslos ist oder eventuell die Möglichkeit hat seine Prüfung zu wiederholen oder noch mal eine neue Lehre anzufangen. Ich glaube nicht das die verlangen können, dass er wieder bei Dir einzieht da er die Wohnung ja schon länger hat (gehe da mal von aus). Es gibt auch dabei noch Ausnahmen, wenn Du eine zu kleine Wohnung hast oder ihr beide überhaupt nicht miteinander unter einem Dach zurecht kommt so was wie unüberbrückbare Differenzen. Bei Arbeitslosengeld I müsste er dann eventuell nachfragen, ob er Anspruch auf Wohngeld hat oder direkt einen Antrag stellen. Ausserdem soll sich die Bundesagentur was einfallen lassen, um deinem Sohn eine andere Arbeitsstelle zu vermitteln oder irgendwie anders zu qualifizieren auch ohne Lehre. Ein Gabelstaplerschein damit er im Lager arbeiten kann wäre schon hilfreich, der kostet bei der Dekra ungefähr 200 Euro und man muss dafür lediglich einen Tag opfern. Ich hoffe ich konnte ein bischen weiter helfen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er ist alt genug, sich allein zu kümmern. Also laß ihn ziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt eigentlich nur eine schlechte und eine ganz schlechte Nachricht:

    1. Wenn er noch in der Ausbildung ist, bist du unterhaltspflichtig bis deren Abschluss, aber nicht länger als bis er 28 ist.

    2. Wenn er auch dann nicht in der Lage ist, auf eigenen Füssen zu stehen, und du selbst über genügend Einkommen und/oder Vermögen verfügst, bleibst du auch weiterhin zum Unterhalt verpflicht.

    3. Nur wenn 2. nicht zutrifft, hat er Anspruch auf Hartz4.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast eine gewisse Karte gezogen. Bist Unterhalts verpflichtet. Wenn du genug Wohnraum hast, gibts von der ARGE kein Geld für deinen Sohn, kann ja wieder in die eltrerliche Wohnung ziehen. Kann sich bis zu seinem 28. Geburtstag hinziehen.

    Quelle(n): Hartz´sche Sozialgesetze.
  • vor 1 Jahrzehnt

    drei sachen:

    gehe mit ihm zum arbeitsamt, damit er eine betreute ausbildung macht.

    mache mit ihm einen finanzplan, was du ihm geben wirst.

    gehe in eine familienberatung mit der ganzen familie, und redet was da schief gegangen sein koennte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dem gehört mal ein richtig...t.. gegen d..A...

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