ich habe 1986 den Führerschein Klasse 1b gemacht. Bin jetzt 38 Jahre und ewig nicht mehr gefahren, zwischendurch mal einen "kleinen" 50 km/h-Roller.
Nun will ich mir einen 125 ccm Roller kaufen. Bin aber nicht sicher, ob ich nur die auf 80 km/h gedrosselte Version oder auch einen 125 ccm mit 90 km/h fahren darf.
Wer kann mir das zuverlässig sagen? Wo kann ich das ggf. nachlesen?
Gruß, vossyl
Stefan S2007-04-27T10:14:54Z
Beste Antwort
Du darfst kraft Gesetzes fahren (Umstellung ist nicht nötig): Klasse A1 (früher 1b): Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
Nur Fahrer unter 18 müssen die LKR auf eine bbH von 80km/h drosseln lassen.
wenn du vor 1980 den führerschein gemacht hättest ( glaube sogar april ) könntest du ohne probleme 125ccm fahren - würde aber trotzdem ein paar übungsfahrten in der fahrschule machen.
weitere info`s: fahrschulen an deinem wohnort oder das strassenverkehrsamt