GEZ - wollen zusätzlich Rundfunkgebühr für Autoradio meines Mannes !?
Ein Beauftragter der GEZ war kürzlich bei uns und warf eine Karte in den Briefkasten wegen Anmeldung Autoradio meines Ehemannes. Kennzeichen und Automarke waren auf der Karte vermerkt und ein über 1 Jahr zurückdatiertes Anmeldedatum.
M.E. ist das Autoradio des Ehemannes über die Rundfunkgebühr, die ich bezahle, mit abgedeckt. (nur bei eheänl. Lebensgemeinschaft wird die Gebühr 2-mal fällig).
Ich brauche Argumente, wenn möglich eine rechtliche Begründung, und Tipps zur Vorgehensweise, wenn: 1. Ein Gebührenbescheid kommt 2. der Beauftragte nochmal vor der Tür steht (okay, ich schmeiß ihn einfach raus ...)
Die einschlägigen Seiten wie www.gez-abschaffen.de habe ich schon besucht, so wie ich es herauslese ist es NICHT zulässig, dass Ehegatten auch zur Kasse gebeten werden - doch irgendwie fehlt mir noch der letzte rechtliche Beweis, mit dem ich dann schlagkräftig gegenüber der GEZ argumentieren kann.
Kann die GEZ verlangen, dass wir unsere Heiratsurkunde als Beweis vorlegen?
Anonym2007-04-12T02:06:28Z
Beste Antwort
Die GEZ verdächtigt erstmal grundsätzlich JEDEN nicht oder zu wenig GEZ gebühren zu zahlen. So kam es zu so lustigen Sachen, wie Haustieren die angeschrieben wurden, sie sollen nachträglich GEZ zahlen. Das ist die sogenannte Schuldvermutung, die ja auch in unserem Grundgesetz verankert ist *ironie
1. Schreibe einfach zurück, dass du dich aufgrund von §5(1) Staatsvertrag weigerst.
2. Lass ihn einfach nicht rein. Diese Menschen haben KEIN hoheitsrecht, d.h. die dürfen werder in deine Wohnung noch sonst was. Das sind nur die Eintreiber, die sind noch nichtmal von der GEZ selbst sondern private Hilfssheriffs die nach Anzahl der reingelegten Leute bezahlt werden.
(Auszug Rundfunkgebührenstaatsvertrag) § 5 Absatz 1 "Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten 1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten werden,wobei für Rundfunkempfangsgeräte in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr zu entrichten ist; 2. als der allgemeinen Zweckbestimmung nach tragbare Rundfunkempfangsgeräte vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung oder vorübergehend außerhalb ihres Kraftfahrzeuges zum Empfang bereitgehalten werden."
Es sollte geklärt werden ob das Fahrzeug gewerblich genutzt wird. Ist dieses der Fall, so muss es zusätzlich angemeldet werden. Wird in einem Haushalt bereits GEZ gezahlt und das Fahrzeug wird nur Privat genutzt, entfällt die Anmeldung. Man sollte den Zahlungsbeleg mit GEZ Nummer an die GEZ schicken, immer vorausgesetzt, Private Nutzung.
zusätzlich kann das nur sein, wenn dein Mann selbständig ist! Ehepartner und auch eheähnliche Gemeinschaften sind nur 1x pflichtig. Nur bei Selbständigkeit sieht das anders aus...
Wenn es sich um ein Geschäftsfahrzeug oder einen Dienstwagen handelt, muss für das Autoradio gezahlt werden. Die Gebühren sind dann von der Steuer absetzbar. Bei Privatfahrzeugen ist keine GEZ zu zahlen.