Zwangserkrankungen Zusatz?

Die Vorgehensweise ist klar: Klage einreichen, einstweilige Verfügung etc. Wir kommen auch durch. Aber: die Leute sind krank und: sie reagieren außergewöhnlich bösartig. Wäsche auf der Leine mit Öl begiessen und Steine ans Fenster werfen sind noch die harmlostesten Aktionen..........
Wir anderen Miteigentümer wollen aber nicht wegen diesen verkaufen. Es ist ansonsten ein schönes Haus mit lieben Leuten.

NONAME2007-03-29T07:46:12Z

Beste Antwort

Ich nehme an, das ist teil ihrer "krankheit". Wie gesagt es ist eine psychische Krankheit und vielleicht seid ihr sowas wie die "Bösewichte" die ihnen ihr Eigentum (sprich ihren Müll) wegnehmen wollen.
Für einen messi ist es glaub ich das schlimmste überhaupt etwas wegzuschmeißen. Ungefähr so, als würde man dich zwingen in einem Zimmer voller voller Spinnen aufzuhalten wenn du Arachnophobie hättest.

Aufzeichnen und dokumentieren ist auch echt ganz wichtig, damit ihr belegen könnt, was sie machen. Ist bestimmt auch für den behandelnden Arzt dann wichtig zu wissen und für das gericht, dass euren fall entscheiden wird.

Klaus2007-03-29T18:39:05Z

Ich habe von einer Frau gehört die unter ähnlichen Zwangshandlungen leidet. Sie hat Leute wüst beschimpft. Sie ist jetzt verpflichtet worden ihre Medikamente regelmäßig zu nehmen, sonst wird sie in die Psychiatrie eingewiesen. Seit sie ihre Medikamente regelmäßig nimmt ist Ruhe.

SchwarzeKatz2007-03-29T17:07:43Z

OK, man sollte auf keinen Fall den Eindruck erwecken, daß diese Leute aufgrund ihrer wahrscheinlich vorhandenen Zwangserkrankung aggressiv werden, so kommt es nämlich hier 'rüber - Messies begießen im Allgemeinen keine Wäsche mit Öl.
Da verstehe ich aber noch weniger das Problem, wenn Ihr Euch sicher seid, daß diese böswilligen Aktionen von besagten Nachbarn durchgeführt wurden, ist es doch ein Leichtes, sie zu überführen. Ihr könnt genügend Zeugen berufen.
Natürlich ist Euch das keine kurzfristige Hilfe, aber es ist das Einzige, was Euch weiterbringt - auch und vor Allem wegen dieser Aktionen zu klagen. Wenn Leute sich so verhalten, wird kein klärendes Gespräch der Welt etwas bewirken.

Kater2007-03-29T16:13:58Z

Was hast du um Gottes Willen eingeworfen???

E.L2007-03-29T15:00:13Z

Nochmal dann müsst ihr Klagen auf ``Unzumutbarkeit des zusammen lebens mit den Beklagten Miteigentümern also den
wie du sagst Störenfrieden´´
Dasheist es wird eine Zwangsveräußerung der Wohnung durch das Gericht vorgenommen.
Hierzu ist aber dringend ein Anwalt einzuschalten der im Imobilien/Wohnrecht bewandert ist.
Die Klage wird aber glaube ich nur zugelassen wen ein Schuldhaftes verhalten vorliegt, bei einer Krankheit zum Beispiel Geistesgestörtheit kann die Klage abgewiesen werden wenn nicht unmittelbar Leib und Leben in Gefahr ist.
Also erst einmal müsst ihr sowieso ein Tagebuch führen das eine gewisse Zeitspanne umfasst.
Da muss drin stehen Was,Wie ,Wo und die Zeugen müssen das dokumentieren,Bilder und dergleichen.

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