1 €-Job ausschlagen - wie lange dauert es bis die sperrung des geldes eintritt?
Folgendes: Ich werde 2 Monate arbeitslos sein und dann eine neue stelle antreten. in den 2 monaten arbeitslosigkeit bin ich nicht bereit, schlecht bezahlte jobs vom arbeitsamt anzunehmen! Ein freund meinerseits meinte, ich könne das angebot ausschlagen und müsste nicht mit der sperrung der finaziellen leistung der arbeitsagentur, da dies erst von einem gericht entschieden werden muss - und dieses verfahren dauert fast ein halbes jahr! und da bin ich mit meinen 2 monaten arbeitslosigkeit ja fein raus - bevor ein verfahren auf die beine kommt, habe ich schon einen job.
Stimmt das oder nicht?
goldeneradler2007-03-19T11:50:39Z
Beste Antwort
Man muss zwischen ARGE (SGBII) und Arbeitsagentur unterscheiden.
Für ALG 1 zahlst du Versicherungsbeiträge. Warum sollte jemand, der seine Beiträge gezahlt hat, mitunter jahrzentelang, keine Leistung beziehen oder zu jeder Arbeit genötigt werden? Das wäre ungerecht. Ausserdem bist du ja für diesen Fall versichert.
Da ein ALG1 Bezieher meist noch nicht lange Arbeitssuchend ist hat er auch gute Chancen in seinem gelernten/ausgeübten Beruf unterzukommen. Diese Chance sollte man ihm auch gewähren und wird ihm i.d.R. auch gewährt.
Als ALG1 Bezieher musst du in Deutschland auch nicht jede Arbeit annehmen, du kannst dir Arbeit in deinem gelernten/zuletzt ausgeübten Beruf suchen. Dafür hast du ja gezahlt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld
Bei ALGII Beziehern ist entweder die Zeit abgelaufen, die Arbeitslosengeld gezahlt wird oder der ALGII Bezieher hat noch nie/zu wenig gearbeitet also eingezahlt innerhalb eines bestimmten Zeitraums um die Anspruchsvoraussetzungen für ALG1 zu erfüllen. Da bei ALGII der Staat zahlt, kann er verlangen, dass du alles unternimmst, damit er nicht zahlen muss.
Wenn du zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ausschlägst oder nicht antrittst berechtigst du die ARGE dazu dir u.U. eine Sperrzeit zu verhängen. Dagegen kannst du dich nat. wehren, bekommst aber wahrscheinlich erstmal eine Sperre. Diese Sperrzeit muss kein Gericht bestätigen. Sperrzeiten muss auch bei der Agentur für Arbeit kein Gericht bestätigen. Du kannst dich in beiden Fällen mit Widerspruch wehren, der i.d.R. keine aufschiebende Wirkung hat und damit erstmal bis zu einer Entscheidung der Widerspruchsstelle oder eines Gerichts kein /weniger Geld gezahlt wird.
Bei dir wäre wahrscheinlich erstmal die Arbeitsagentur zuständig, die Bedingungen die du zum Bezug erfüllen musst, findest du im Link. Die Arbeitsagentur wird dir sehr wahrscheinlich noch nicht mal ein Arbeitsangebot machen, wenn du deinerseits dich schon um Arbeit bemüht hast und diese auch bald antritts, dafür hast du ja Versicherungsbeiträge bezahlt und bist versichert. Da stehen dir auch Versicherungsleistungen zu, gerade wenn schon feststeht, dass du sie nur kurtz in Anspruch nehmen wirst und die Arbeitslosigkeit selbst schon wieder beendet hast.
Bei der ARGE sieht das deshalb etwas anders aus, weil es sich um Sozialleistungen handelt.
Die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld und was du sonst so zu beachten hast, btw. was dir zusteht, findest du hier:
Entscheidungsdatenbank, Gerichtsurteile: http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&sort=-Datum%5C%20des%5C%20Eintrags Hilfssysteme mit vielen Informationen zum Thema und Foren zum Nachlesen, Mitdiskutieren und Hilfe bekommen:
Die 1 Euro Jobs sind für Langzeitarbeitslose , du brauchst dir keine Sorgen zu machen . Da du danach wieder Arbeit hast fällst du nicht darunter . Mein Mann war über 1 Jahr arbeitslos und musste das nicht machen .
Wenn du nur 2 Monate also relativ kurze Zeit befristet arbeistlos bist, kann dir rein gar nichts passieren.
Und wenn du die Stelle sicher, also vielleicht schon mit einem gültigen Arbeitsvertrag hast, kannst du jeden 1 Euro Job ablehnen, sowie sonstige Billiglohnjobs.
Dies sollte übrigens jeder machen und sich nicht für so einen Hungerlohn ausbeuten lassen. Diese 1 Euro Jobs zerstören richtige Arbeitsplätze, sind nur ganz selten gemeinnützig und lassen den Lohn weiter in den Keller senken.
In deinem Beispiel wäre der Ablauf im Prinzip so, dass du zunächst bei einer Sperrung in Widerspruch gehst.
Wird dann dieser Widerspruch von der ARGE abgelehnt, erhebst du Klage vor dem Sozialgericht. Und dass kann Jahre dauern bis eine Enscheidung gefällt wird, außer du klagst erneut genau wieder dagegen.
Wenn du alg2 bekommst bekommste nur 1 euro jobs angeboten, wenn du beim arbeitsamt bei der arbeitlos meldung aber gleich sagst das du in 2 moanten wieder arbeit hast und das anchweisen kannst lassen sie dich eh in ruhe.
Abgesehn davonw as dein Freund labert ist Müll. Du bist zu mithilfe verpflichtet. das heißt wen du arbeitsgelgenheiten etc ausschlägst wird dir das geld meist zum nächsten moant gekürzt. sthet so in dem Arbeitslosenleitpfaden. Wenns nicht legal wäre würden dies ja wohl da nicht rein schreiben, ok man kann wiederspruch einlegen. aber das gibt stress mit den Jungs und bringt einen nicht wirklich weiter. und 1euro jobs sind zwar nicht so toll aber auch nicht so schlimm. wenn man lnagzeitarbeitslos ist. hab das auch schon hinter mir. aber in letzer zeit werden immer weniger 1 euro jobs angeboten. weil die auch eingesehen haben das die erfole ausbleiben. einen ein euro job kann man aber mit der bergründung ablehenen das es z.b. nich allgemeinnützig ist oder zusätzlich sprich eine hilfstätigkeit ist.