Ich bin 2004 in eine Mehrfamilienhaus (Neubau) gezogen.Der Vermieter hat eine Firma mit dem jährlichen Ablesen der Gas- und Wasserzähler beauftragt.Irgendwie sind bei dieser Firma Daten vertauscht worden.Jedenfalls habe ich 2004 und 2005 den Verbrauch der Wohnung über mir in Rechnung gestellt bekommen und umgekehrt.Die Daten wurden wohl nie kontrolliert,ob auch tatsächlich der Name mit dem Zähler übereinstimmt.Jedenfalls stellt der Vermieter mir nun nachträglich €230 für 2004 und €250 für 2005 an Nebenkosten in Rechnung.Muss ich diese gewaltige Summe nachzahlen?
↓2007-03-14T04:00:14Z
Beste Antwort
Nein Du mußt die Nachforderung nicht bezahlen, die Nebenkostenabrechnung muß innerhalb des Nachfolgenen Jahres gestellt werden wenn diese falsch ist ist es das Problem vom Vermieter. Wenn Dein Vermieter darauf besteht gehe zum Anwalt oder zum Mieterverein die können Dir weiterhelfen.
Lach ihn an uns sage:"verjährt"! Sein Pech, wenn er nicht kontrolliert hat, ob die Fa alles richtig gemacht hat. DIE ist sein Ansprechpartner und nicht du!!
AuÃerdem: Irgendwie verstehe ich das nicht= Wenn die Daten vertauscht wurden, hast du die NK der über dir wohnenden Partei gezahlt und sie deine! Also könnte doch höchstens SIE von dir den zuviel gezahlten Teil zurückforden?!
Ich schreib dir hierzu mal den Text aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) auf
"Ãber die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen (...) Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die spätere Geltendmachung nicht zu vertreten (...)"
Es kommt also darauf an, ob das Verschulden, dass die Daten vertauscht wurden bei deinem Vermieter lagen oder nicht. Die Frist für die Geltendmachung der Nebenforderungen ist auf jeden Fall Ende 2005 (für 2004) und 2006 (für 2005) abgelaufen. Im Zweifelsfalle würde ich bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht oder beim Mieterschutzbund um Rat fragen.
Nein! Die Abrechnungstermine sind weit überschritten. Notfalls unter www.DMB.de Rat und Hilfe einholen!
Wichtige Fristen Spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode muss der Vermieter seinem Mieter die Nebenkostenabrechnung zustellen. Versäumt er dies, muss der Mieter die Nachforderung nicht bezahlen. Diese Regelung gilt immer, auch wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Nur wenn der Vermieter nichts für die Verspätung der Abrechnung kann, darf er nach dem Fristablauf eine Rechnung stellen. Nach Eingang der Rechnung hat der Mieter einen Monat Zeit, die Forderung zu bezahlen. Danach kann der Vermieter Verzugszinsen verlangen. Für Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung bleibt dem Mieter jedoch ein Jahr lang Zeit.
Verständliche Abrechnung Der Mieter hat ein Recht auf eine nachvollziehbare und übersichtliche Rechnung. Folgende Daten müssen in der Abrechnung enthalten sein: die Angabe des Abrechnungszeitraumes, die Zusammenstellung der Gesamtkosten, der Verteilerschlüssel (Berechnung nach WohnungsgröÃe oder Anzahl der Wohnungsnutzer) und die Verrechnung der Kosten mit den Vorauszahlungen. Liegt dem Mieter keine ordnungsgemäÃe Betriebskostenabrechnung vor, so muss er die Nachforderung nicht bezahlen.