Steuererkärung?

Kann mir jemand sagen wo die Halbweisenrente bei der Steuererkärung eingetragen wird danke

RL2007-03-10T12:06:38Z

Beste Antwort

Halbwaisenrente:
die Einkünfte gehören auf die Anlage R und 50% der Renten unterliegen ab 2005 der Besteuerung, wenn die Rente schon in oder vor 2005 bezogen worden ist.

Wir die Rente erst ab 2006 bezogen, so unterliegen 52% der Besteuerung.

Anonym2007-03-10T11:51:19Z

da wo die renten genannt werden