Steuererkärung?
Kann mir jemand sagen wo die Halbweisenrente bei der Steuererkärung eingetragen wird danke
Kann mir jemand sagen wo die Halbweisenrente bei der Steuererkärung eingetragen wird danke
RL
Beste Antwort
Halbwaisenrente:
die Einkünfte gehören auf die Anlage R und 50% der Renten unterliegen ab 2005 der Besteuerung, wenn die Rente schon in oder vor 2005 bezogen worden ist.
Wir die Rente erst ab 2006 bezogen, so unterliegen 52% der Besteuerung.
Anonym
da wo die renten genannt werden