Könnte das Ärger geben?

Habe in meiner Wohnung(wohne zur Miete)letzten Sommer eine Duschkabiene einbauen lassen weil mich dieser Duschvorhang angenervt hat(klebte ständig an mir und Bad war nach duschen überschwemmt)!Möchte zwar so schnell nicht ausziehen aber ich werde sicher irgendwann ausziehen.Könnte das Ärger mit dem Vermieter geben?

Bingi 72007-02-26T08:48:19Z

Beste Antwort

Ja - könnte schon, da du deinen Vermieter nicht gefragt hast.
Doch er hätte ja "NEIN" sagen können, hast du deswegen wahrscheinlich nicht gefragt?
Macht nun auch nichts mehr (vorläufig) laß alles wie es ist - kommt Zeit kommt Ärger oder auch nicht.
Solange du da wohnen bleibst - ist ja alles OK.
Manche Probleme lösen sich von alleine!

Lalelu2007-02-28T08:00:56Z

es gibt wie immer mehrere Möglichkeiten. Normalerweise mußt du alles, was Du eingebaut hast bei Auszug auch wieder ausbauen. Jetzt würde ich anfragen, was er davon hält, ob Du es darfst, ob Du es nach Auszug belassen kannst und ob er sich an den Kosten zu ?? beteiligt. Mach das am besten schriftlich mit Terminsetzung oder vorigem Telefonanruf..

kleine_eule2007-02-27T03:03:12Z

Jetzt hast du in eigener Entscheidung gehandelt. Unterrichte deinen Vermieter auf jeden Fall darüber. Im schlimmsten Fall muss du bei Auszug die Duschwand entfernen. Da es sich hier jedoch eigentlich um eine Wertsteigerung handelt, sollte der Eigentümer (der Vermieter) sich darüber freuen.
Fest verankerte Sachen, Wände versetzen :-))), dass alles sind bauliche Veränderungen, die bitteschön v o r h e r mit dem Vermieter abgeklärt werden müssen/sollten :-)

Bolle2007-02-26T07:45:20Z

Wenn keine Genehmigung für den Einbau vorhanden ist,kann er den Abbau verlangen.Mit viel Glück,ist er begeistert und läßt es so,nur Geld bekommst Du nicht dafür.

D@ggi2007-02-26T06:51:45Z

Wenn Du keine schriftliche Einverständnisserklärung hast,das die Duschkabine nach Deinem Auszug drin bleiben darf,dann ist der Ärger vorprogrammiert,der Vermieter kann verlangen,das alles in den vorherigen Zustand gesetzt wird,wie er es an Dich vermietet hat.
Es sei,Du sprichst ihn darauf an,da er vielleicht dadurch mit einer höheren Kaltmiete vermieten kann.Sollte es so sein,laß es Dir schriftlich geben.

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