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Könnte das Ärger geben?
Habe in meiner Wohnung(wohne zur Miete)letzten Sommer eine Duschkabiene einbauen lassen weil mich dieser Duschvorhang angenervt hat(klebte ständig an mir und Bad war nach duschen überschwemmt)!Möchte zwar so schnell nicht ausziehen aber ich werde sicher irgendwann ausziehen.Könnte das Ärger mit dem Vermieter geben?
17 Antworten
- Bingi 7Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja - könnte schon, da du deinen Vermieter nicht gefragt hast.
Doch er hätte ja "NEIN" sagen können, hast du deswegen wahrscheinlich nicht gefragt?
Macht nun auch nichts mehr (vorläufig) laß alles wie es ist - kommt Zeit kommt Ärger oder auch nicht.
Solange du da wohnen bleibst - ist ja alles OK.
Manche Probleme lösen sich von alleine!
- vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich hättest du besser fragen sollen. Aber wenn du die Duschkabine später wieder ausbauen lässt, ohne Spuren zu hinterlassen ist das denke ich kein Problem. Vielleicht übernimmt das dann ja auch dein evtl. Nachmieter.
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn keine Genehmigung für den Einbau vorhanden ist,kann er den Abbau verlangen.Mit viel Glück,ist er begeistert und läÃt es so,nur Geld bekommst Du nicht dafür.
- vor 1 Jahrzehnt
Also Fakt ist, das du hättest Bescheid sagen müssen. Wenn es schlecht für dich läuft, hast du zwei Möglichkeiten, entweder du musst wenn du ausziehst alles rückgängig machen oder wenn es dem Vermieter gefällt, musst du es drinnen lassen und hast keinen anspruch mehr auf die duschkabiene, versuch das zu klären, vielleicht ist dein vermieter ja ein ganz netter und zahlt dir nen teil.
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- norabelleLv 4vor 1 Jahrzehnt
Prinzipiel ist das eine bauliche Veränderung, die bei Auszug wieder in den alten Zustand gesetzt werden muss.Melde Dich am besten beim Vermieter- lass ihn sich die Sache ansehen und warte auf seine Reaktion.Besser jetzt wie zum Zeitpunkt des Auszuges.
- xyLv 6vor 1 Jahrzehnt
das auf alle fälle!! weil du deinen vermieter nicht informiert hast. kannst das aber umgehen, wenn der nachmieter die wohnung so übernimmt. dann hat er bei seinem auszug den schiet am hacken!
gruà POW*MIA
- vor 1 Jahrzehnt
Im Prinzip darfst du die Duschkabine nur mit Einverständnis des Vermieters einbauen aber ich glaube nicht das es der Vermieter schlimm findet wen du den wert seiner Wohnung steigerst .Im schlimmsten Fall musst du die Duschkabine beim Auszug wieder abreiÃen aber ich kann mir nicht vorstelllen dass dein Vermieter darauf besteht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich frag mich warum du dir das nicht damals überlegt und mit deinem vermieter abgeklärt hast. vorallem weil er dann evtl die kosten übernommen hätte
ja es könnte ärger geben, aber zur not musst du es eben wieder in den orginalzustand zurück bringen. also die kabine wieder ausbaun. wenn du das tust, wenn der vermieter es verlangt, dürfte es keine probleme geben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
bauliche veränderungen in einer mietwohnung müssen eigentlich mit dem vermieter abgestimmt werden. aber das schlimmste, was dir blühen kann ist, dass du beim auszug den ursprünglichen zustand wieder herstellen musst.
- GruseleuleLv 6vor 1 Jahrzehnt
Könnte... der Einbau einer Duschkabine ist eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung des Vermieters bedarf. Schlimmstenfalls musst du zurückbauen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen beim Auszug...
- LaleluLv 4vor 1 Jahrzehnt
es gibt wie immer mehrere Möglichkeiten. Normalerweise muÃt du alles, was Du eingebaut hast bei Auszug auch wieder ausbauen. Jetzt würde ich anfragen, was er davon hält, ob Du es darfst, ob Du es nach Auszug belassen kannst und ob er sich an den Kosten zu ?? beteiligt. Mach das am besten schriftlich mit Terminsetzung oder vorigem Telefonanruf..