Ich weiß das diese frage sich komisch anhört.Es betrifft meinen besten freund und ich will ihm einfach mit rat und meinung zur seite stehen können und nicht nur gefährliches unwissen erzählen können.
2007-02-06T10:00:21Z
Nachbrenner:Ja es geht natürlich um die freundin meines besten freundes.Er ist total verzweifelt und ratlos und ich will einfach in der lage sein mit ihm sämtliche lösungen zu erörtern. DANKE für die sehr informativen beiträge,sowas hilft mir jetzt jemand anderem helfen zu können.Ich fühl mich als freund einfach verpflichtet zur seite zu stehen und nicht einfache dummes zeug zu sülzen.Ist für mich auch irgendwie komisch,aber die situation ist echt ernst. Der rest der nur wieder was von sich geben wollte damit man auch mal wieder was labern durfte,ihr könnt mich mal am a....
Frau Frenzy2007-02-06T09:46:31Z
Beste Antwort
Kosten des Abbruchs ohne Indikationsfeststellung Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann nur ein kleiner Teil der Kosten mit Krankenschein abgerechnet werden, nämlich
* ärztliche Beratung vor dem Abbruch, * ärztliche Leistungen und Medikamente vor und nach dem Eingriff, bei denen der Schutz der Gesundheit im Vordergrund steht, * falls nötig, Behandlung von Komplikationen.
Die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Die von Ihnen zu tragenden Kosten belaufen sich auf ungefähr 460 € für einen instrumentellen ambulanten Eingriff und ungefähr 360 € bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch. Bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus müssen Sie einen Tagessatz selbst bezahlen.
Verfügen Sie nur über ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 961 € netto in Westdeutschland, 929 € in Ostdeutschland; bei Kindern und bestimmten Mietbelastungen erhöht sich die Grenze), können Sie jedoch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem Sie leben, übernommen, den Antrag müssen Sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.
* Sie müssen die Kostenübernahme noch vor dem Abbruch bei Ihrer Krankenkasse beantragen und sich schriftlich zusagen lassen. Die schriftliche Zusage benötigen Sie für den Arzt (die Ärztin), der (die) den Eingriff durchführen soll. * Sie brauchen den Abbruch nicht zu begründen. Die Kasse darf lediglich verlangen, dass Sie Ihre persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse "glaubhaft machen". * Ob die Kasse die Kosten des Eingriffs übernimmt, hängt ausschließlich von der Höhe Ihres eigenen Einkommens und Vermögens ab. Das Einkommen Ihres Ehemannes, Ihrer Eltern oder anderer Unterhaltspflichtiger spielt keine Rolle.
Auch wenn Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie die Übernahme der Kosten des eigentlichen Eingriffs bei einer gesetzlichen Kasse Ihrer Wahl an Ihrem Wohnort beantragen. Voraussetzung ist,
* dass Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb der gesetzlichen Grenzen liegen oder * dass Sie z.B. Sozialhilfe beziehen oder Asylbewerberin sind.
Genauere Informationen über die Einkommensgrenzen im Einzelfall und über das Verfahren können Sie in den anerkannten Beratungsstellen oder bei einer Krankenkasse erhalten.
Wenn Sie nach dem Abbruch krankgeschrieben werden, haben Sie Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung. Ebenso wie in anderen Krankheitsfällen sind Sie nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber den Grund Ihres Fehlens zu nennen.
Kosten eines Abbruchs mit Indikationsfeststellung Die Kosten eines Abbruchs mit ärztlich festgestellter "medizinischer" oder "kriminologischer" Indikation werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (oder Beamtenbeihilfe) vollständig übernommen. Die privaten Krankenkassen haben bisher in der Regel nur die Kosten von Abbrüchen aufgrund medizinischer Indikation erstattet; ob sie dies auch bei "kriminologischer" Indikation tun, muss im Einzelfall abgeklärt werden.
Wenn Sie ein Kerl gefällt und nicht wissen, wie es zu erobern oder wiederzugewinnen es sollte Ihnen mit dieser Methode http://freund.vorschlag.net versuchen Bei mir ist es funktionierte großartig! Ich bin jetzt so glücklich!
WAS es kostet kannst du dann hier sehen: http://www.godofmercy.com/Special_Studies/Abortion/Pictures/Abortion30.jpg Manchmal reicht es schon, jemanden die nackten Tatsachen vor Augen zu fuehren....
Die Amerikaner taten dies nach dem zweiten Weltkrieg. Sie zwangen Deutsche durch KZ's zu marschieren und sich anzusehen, was dort dann WIRKLICH passierte.....
So aehnlich ist es bei der Abtreibung..... Da kann ja viel drueber geredet werden...... Fakten und nackte Tatsachen sind da erschreckend..... http://www.godofmercy.com/Special_Studies/Abortion/Pictures/Abortion2.jpg http://www.godofmercy.com/Special_Studies/Abortion/Pictures/Abortion5.jpg Wenn du deinem Freund (und vor allem seiner Freundin) wirklich helfen willst, dann biete ihnen deine volle Unterstuetzung an, wenn sie sich dann FUER Leben und nicht fuer Mord entscheiden..... In D. werden jaehrlich so um 130.000 Kinder auf diese Weise ermordet. Um die 3000 aus medizinischen Gruenden (Gefahr fuer Mutter und/oder Kind, Missbildungen...) und um 20 bis 30 aus kriminologischen Gruenden (Vergewaltigung....). Ueber 125.000 werden nur aus einem Grund getoetet: Ihre Eltern, aus welchem Grund auch immer, wollen sie nicht haben. Da kommt der "beste" Massenmoerder" nicht mit. Als Freund solltest du deinen Ratschlag als erstes wohl darauf konzentrieren, dass sie sich so schnell als moeglich von kompetenten Leuten beraten lassen.... http://www.profamilia.de/outputdb/10Beratungsstellen_&_Med._Zentren/10/354 http://www.dajeb.de/suchmask.php http://www.schwangerenberatung.at/
Vielleicht noch ein kleiner Denkanstoss: Ueber 90% aller Frauen die abgetrieben haben, sagen 10 Jahre oder spaeter nach der Abtreibung aus, dass es ein Fehler war (und das Wissen, sein eigenes Kind getoetet zu haben, wirkt sich da auch nicht grad positiv aufs Gewissen aus....)
die kostet nicht!!! weil die frau erst einmal zur beratung muß die gibt es in jeder stadt "PRO FAMILIA" den in deutschland kann nicht abgetrieben werden wenn die frau keinen schein von dieser beratungsstelle hat. Dort bekommt sie dann auch auskunft wie es weiter geht sprich sie muß zum frauenartz und sich die schwangerschaft nachweisen lassen dann zur krankenkasse dort bekommt die frau dann die kostenübernahme es sei den sie ist nicht versichert oder privat versichert die abtreibung würde dann so um die 400-650€ kosten je nach dem ob vollnarkose etc ich kenne mich aus mein papa ist frauenarzt gruß allerding kann man in deutschlan nur bis zur 12 ssw abtreiben!!