Weiberfastnacht und Krawattenabschnitt - kann man dafür angezeigt werden?

Ich bin über Karnewall in Köln und frage mich die ganze Zeit - was passiert eigentlich, wenn ich jemandem an Weiberfastnacht die Krawatte abschneide, der diese Tradition nicht kennt und mich z.B. anzeigt wegen Zersörung persönlichem Eigentums?

Lucius T Fowler2007-02-05T05:26:29Z

Beste Antwort

Das ist "Sachbeschädigung in einem minder schweren Fall", und das Verfahren wird von der Kölner Staatsanwaltschaft in der Regel ohne Gerichtsprozess eingestellt.

Anonym2007-02-05T13:35:12Z

Die Antworten finde ich fast alle befremdlich.

Nehmen wir mal ein anderes Beispiel. Am 1. Mai ist es davon auszugehen, dass Fenster eingeschlagen werden... dass sich Nazis und Pinkos sich gegenseitig verprügeln... und und und. Es ist wohl zu erwarten, dass man vielleicht einen auf's Deckel bekommt, wernn man raus geht... manchen macht es sicherlich spaß, gewaltig und dumm durch die Gegend amok zu laufen...heißt das, dass es weniger illegal/verboten ist, solche sachen zu machen? Ich denke eher nicht.

Es ist also (m.E.) davon auszugehen, dass man schon dafür angezeigt werden kann... und rechtens so.

Anonym2007-02-05T13:19:51Z

anzeige,nur von leuten die keinen spass verstehen.

Hexe2007-02-05T13:13:52Z

Denke nicht, das da was passieren kann. Der Brauch ist ja in allen Regionen bekannt. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein Richter gefunden wird der in diesem Fall ein ernstes Urteil sprechen wird.

Anonym2007-02-05T13:11:21Z

Sachbeschädigung bleibt auch im Fasching Sachbeschädigung. Wenn der Geschädigte will, kann er einen Anzeigen.

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