Betreff Miete für Alg2 Empfänger?

Ich lebe mit meien beiden Töchtrn 21 und 17 Jahre in einer 100qm Dachgeschoßwohnung sie kostet warm 594euro .Die von ALG2 meinen es ist zu teuer,sie zahlen zwar meine Miete aber ich bekomm kein Geld,ist das ok?Wer kennt sich damit aus

Anonym2007-02-02T12:37:41Z

Beste Antwort

Du bekommst doch Geld oder sind 594 €uro Miete kein Geld.
Deine Töchter bekommen doch bestimmt Geld laut Bewilligungsbescheid oder etwa nicht
So ist das nun laut Gesetz wenn ihr gemeinsam eine Wohnung bewohnt

mr. blümchen2007-02-02T13:36:21Z

volljährige unverheiratete Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im gemeinsamen Haushalt mit ihren eltern oder einem Elternteil leben, gehören künftig zu deren Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Bisher (01.07.06) haben diese Personen eine eigene Bedarfsgemeinschaft gebildet.
Also dir steht 100% Regelleistung zu das sind 345,-- für deine Kinder (15 Jahre bis vollendung 25 Jahre) jeweils 80 % der Regelleistung sprich je 276,-- das sind 897,- € minus wenn du bekommst das Kindergeld 308,- € (minus evtl Anrechnung, nur dann wenn einer von euch arbeitet über Freibetrag) sonst macht 589,- (Bedarf der Bundesagentur genannt) + Miete 594€ = 1183 €Leistung zur sicherung des Lebensunterhalt.
Ich weiß nicht wo du wohnst aber der Vergleich zu hier in Baden-Württemberg, das ist echt billig!!!!! Klar das man nicht in eine Luxuswohnung einziehen kann, aber ich glaube ab einem bestimmten Alter hat jede Person ein Recht auf ein eigenes Zimmer (Privatsphäre) also denke ich eine 4 -Zimmer Wohnung ist für Euch angemessen. Wenn ihr zuviel qm habt zahlt die ARGE nur das was Euch zusteht den Rest mußt du selber aufbezahlen (so hab ich mal gehört), aber ich glaube nicht das es korrekt ist wenn sie dir die Miete bezahlt aber du keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt erhälst, das wäre nicht sinn der Sache.
Ich würde dir raten erstmal immer Widerspruch einlegen (mach ich auch immer):-))), wenn du nicht einverstanden bist. Dann würde ich zu einem Sachbearbeiter bei der ARGE aufsuchen und mir wirklich alles erklären lassen (manche sind auch sehr hilfsbereit!!!!) auch würde ich wenn es sein muß einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt ALG2 aufsuchen, es gibt auch Rechtsanwälte die umsonst beraten für -finanziellschwache- Personen einfach ALG2 Beschied mitnehmen, meisten steht das im Stadtheftchen.
Das es Fehler bei ben ALG2 Bescheiden gibt wäre nicht das erstemal, ständig ändert sich was und es sind auch nur Menschen die da hinterstecken. Du solltest trotzdem immer versuchen diesen Berechnungsbogen den du mitbekommst zu verstehen, wenn nicht hol dir die Info bei der ARGE lass dir alles erklären, wenn nötig mehrmals, für das sind die auch zuständig! Es lohnt sich!
Ich hoffe das ich einwenig helfen konnte:-)
Im übrigen, wenn du Nachweisen kannst, das du Dich um eine anderen (kleineren) Wohnungen bemühst oder evtl. beweisen kannst das eine kleiner Wohnung teurer käme.müßte dir die ARGE keine Abzüge machen dürfen.

Brigitte2007-02-02T13:00:27Z

Zunächst mal ist die Größe der Wohnung maßgeblich. Für eine Person 45 und jede weitere Person 15 Quadratmeter. Das wären für Euch zusammen, 75 . Dann bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt Eure Einkommen werden alle zusammen gerechnet und jeder muß seinen Anteil für den Haushalt leisten. Das heißt, alle Kosten, wie Strom Telefon, Miete und natürlich Essen werden durch 3 geteilt. Anders geht es nicht!

sabrina h2007-02-02T12:54:17Z

Ich weiß nicht wo du her kommst, es ist meist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, aber normal darfst du eine 75qm Wohnung haben zu dritt oder halt 5,06 Euro kalt miete pro qm haben. also guck wie mal nach wie hoch deine kalt miete ist und rechne dir das aus! Lass dich nicht übern Tisch ziehen und wenn es nicht anders geht geh zum vorgesetzten deines sachbearbeiters oder gleich zum anwalt!
Ich hoffe ich konnte helfe.

eicar012007-02-02T12:50:15Z

Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe. Es wurden folgende Richtwerte in Relation zur Haushaltsgröße festgelegt:
1-Personen-Haushalt: 360 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro
Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich der Richtwert um 50 Euro.

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