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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenSonstiges - Wirtschaft & Finanzen · vor 1 Jahrzehnt

Betreff Miete für Alg2 Empfänger?

Ich lebe mit meien beiden Töchtrn 21 und 17 Jahre in einer 100qm Dachgeschoßwohnung sie kostet warm 594euro .Die von ALG2 meinen es ist zu teuer,sie zahlen zwar meine Miete aber ich bekomm kein Geld,ist das ok?Wer kennt sich damit aus

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du bekommst doch Geld oder sind 594 €uro Miete kein Geld.

    Deine Töchter bekommen doch bestimmt Geld laut Bewilligungsbescheid oder etwa nicht

    So ist das nun laut Gesetz wenn ihr gemeinsam eine Wohnung bewohnt

  • vor 1 Jahrzehnt

    volljährige unverheiratete Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im gemeinsamen Haushalt mit ihren eltern oder einem Elternteil leben, gehören künftig zu deren Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Bisher (01.07.06) haben diese Personen eine eigene Bedarfsgemeinschaft gebildet.

    Also dir steht 100% Regelleistung zu das sind 345,-- für deine Kinder (15 Jahre bis vollendung 25 Jahre) jeweils 80 % der Regelleistung sprich je 276,-- das sind 897,- € minus wenn du bekommst das Kindergeld 308,- € (minus evtl Anrechnung, nur dann wenn einer von euch arbeitet über Freibetrag) sonst macht 589,- (Bedarf der Bundesagentur genannt) + Miete 594€ = 1183 €Leistung zur sicherung des Lebensunterhalt.

    Ich weiß nicht wo du wohnst aber der Vergleich zu hier in Baden-Württemberg, das ist echt billig!!!!! Klar das man nicht in eine Luxuswohnung einziehen kann, aber ich glaube ab einem bestimmten Alter hat jede Person ein Recht auf ein eigenes Zimmer (Privatsphäre) also denke ich eine 4 -Zimmer Wohnung ist für Euch angemessen. Wenn ihr zuviel qm habt zahlt die ARGE nur das was Euch zusteht den Rest mußt du selber aufbezahlen (so hab ich mal gehört), aber ich glaube nicht das es korrekt ist wenn sie dir die Miete bezahlt aber du keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt erhälst, das wäre nicht sinn der Sache.

    Ich würde dir raten erstmal immer Widerspruch einlegen (mach ich auch immer):-))), wenn du nicht einverstanden bist. Dann würde ich zu einem Sachbearbeiter bei der ARGE aufsuchen und mir wirklich alles erklären lassen (manche sind auch sehr hilfsbereit!!!!) auch würde ich wenn es sein muß einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt ALG2 aufsuchen, es gibt auch Rechtsanwälte die umsonst beraten für -finanziellschwache- Personen einfach ALG2 Beschied mitnehmen, meisten steht das im Stadtheftchen.

    Das es Fehler bei ben ALG2 Bescheiden gibt wäre nicht das erstemal, ständig ändert sich was und es sind auch nur Menschen die da hinterstecken. Du solltest trotzdem immer versuchen diesen Berechnungsbogen den du mitbekommst zu verstehen, wenn nicht hol dir die Info bei der ARGE lass dir alles erklären, wenn nötig mehrmals, für das sind die auch zuständig! Es lohnt sich!

    Ich hoffe das ich einwenig helfen konnte:-)

    Im übrigen, wenn du Nachweisen kannst, das du Dich um eine anderen (kleineren) Wohnungen bemühst oder evtl. beweisen kannst das eine kleiner Wohnung teurer käme.müßte dir die ARGE keine Abzüge machen dürfen.

    Quelle(n): bei mir selbst!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe. Es wurden folgende Richtwerte in Relation zur Haushaltsgröße festgelegt:

    1-Personen-Haushalt: 360 Euro

    2-Personen-Haushalt: 444 Euro

    3-Personen-Haushalt: 542 Euro

    4-Personen-Haushalt: 619 Euro

    5-Personen-Haushalt: 705 Euro

    Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich der Richtwert um 50 Euro.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal hier !

    http://www.alg-2.info/

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  • vor 1 Jahrzehnt

    zum einen kommt es drauf an wo du wohnst,

    wenn du zB. in Berlin wohnst denke ich ist das noch ok für das Amt aber wenn zB. so wie ich im emsland wohnst ist das sehr viel

    ich bezahle für ca. 70qm warm 360€ und das ist auch ok

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst mal ist die Größe der Wohnung maßgeblich. Für eine Person 45 und jede weitere Person 15 Quadratmeter. Das wären für Euch zusammen, 75 . Dann bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt Eure Einkommen werden alle zusammen gerechnet und jeder muß seinen Anteil für den Haushalt leisten. Das heißt, alle Kosten, wie Strom Telefon, Miete und natürlich Essen werden durch 3 geteilt. Anders geht es nicht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich weiß nicht wo du her kommst, es ist meist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, aber normal darfst du eine 75qm Wohnung haben zu dritt oder halt 5,06 Euro kalt miete pro qm haben. also guck wie mal nach wie hoch deine kalt miete ist und rechne dir das aus! Lass dich nicht übern Tisch ziehen und wenn es nicht anders geht geh zum vorgesetzten deines sachbearbeiters oder gleich zum anwalt!

    Ich hoffe ich konnte helfe.

  • vor 1 Jahrzehnt

    100 Qm2 für drei Personen ist definitiv zu viel ja! Zieht aus...odfer versuchts mit arbeiten...PS: Warum zahlen deine beiden erwachsenen Kinder nichts dazu?

  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe auch 2 Kinder, wir können uns eine 100 qm Wohnung nicht leisten. Was ist denn mit deinen Töchtern? Verdienen die nichts? Außerdem bekommst du doch auch sicher Kindergeld und evtl. Unterhalt.

    Wenn ihr zu wenig Geld zum leben habt, such dir doch eine angemessene Wohnung. Das müssen auch genügend andere Berufstätige, wie auch Arbeitslose.

    Nachtrag: Vielleicht ist das aber auch unabhängig von Wohnfläche und Warmmiete. Viell. bekommst du kein Geld, weil dein Einkommen (und das von deinen Töchtern) nun mal angerechnet wird. Wenn ihr anderweitig so hohe Einnahmen habt, die den Grundbedarf übersteigen, dann kriegt man eben nix.

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