Gilt diese Kündigung als zugestellt?

Eine Bekannte hat mir eine interessante Frage gestellt, die ich ihr leider nicht beantworten konnte, aber ich hätte schon gerne die Auflösung gewusst. Also, es geht um folgendes: Mein Bekannte hatte bei einer Firma (ich weiß den Namen jetzt leider nicht mehr) eine Fernsehzeitschrift abboniert. Nun wollte sie sie nicht mehr haben und hat deshalb das Abo fristgerecht per Einschreiben mit Rückschein gekündigt. Das Problem: Diese Firma hat das Einschreiben nicht angenommen und es wurde meiner Bekannten zurückgesandt mit dem Kommentar, dass der Empfänger die Annahme verweigert hat. Gilt diese Kündigung trotzdem? Und wie kann meine Bekannte beweisen, dass es fristgerecht zugestellt wurde? Hoffe, Ihr könnt mir und vor allem ihr helfen. Vielen Dank im voraus.

2007-02-01T09:39:44Z

@Jannie: Wenn es Dich interessiert, informiere ich Dich natürlich über das Ergebnis :)

🐟 Fish 🐟2007-02-01T09:37:39Z

Beste Antwort

In diesem Fall definitiv Ja!
Wenn die Annahme verweigert wurde dann ist die Kundigung zugestellt. Die Kundigung wurde ornungsgemäß zugestellt. Das die Firma die Kündigung nicht animmt ist allein deren Problem. Für eine Kündigung Bedarf es keiner Annahme, da eine Kündigung eine Einseitige Willenserklärung ist (im Gegensatz zu Verträgen).

Wäre jedoch die Kündigung an die falsche Anschrift geschickt dann ist sie nicht zugestellt.

Anonym2007-02-01T09:43:59Z

Die Annahme sowie die -verweigerung werden auf dem Rückschein notiert. Bei nicht zugestellter Post wird der mit dem Vermerk versehene Rückschein zusammen mit dem (jetzt nicht zugestellten) Brief an den Absender geschickt. Ich würde den Brief nur von einem Rechtsberater öffnen lassen, der dann bestätigt, daß wirklich eine Kündigung darin enthalten war. Hat die Freundin eine Einzugsermächtigung erteilt, würde ich sie in jedem Fall zurückziehen. Vielleicht ist dieses Zeitungsunternehmen ja auch ein Fall für die Verbraucherschutzzentrale. Die freuen sich immer über solche Vorfälle und können sicherlich einen guten Rat erteilen. Viel Glück.

tigerle3102007-02-01T09:42:50Z

obwohl ich kein jurist bin, habe ich die meinung, dass die kündigung rechtskräftig ist. deinen freundin hat alles zumutbare unternommen, die kündigung zeitgerecht und nachweislich zuzustellen. wenn der empfänger das schreiben nicht annimmt, setzt das die kündigungsfrist außer vollzug. ich würde nochmals eine kündigung nachschicken, den sachverhalt erwähnen, und jede zahlung einstellen. nachweisen kann sie es mit ihrem einschreib-beleg. wenn der empfänger das ding nicht annehmen will, ist das sein problem. im zweifelsfall würde ich bei der verbraucherzentrale anrufen.

Anonym2007-02-01T09:39:51Z

Die Kündigung gilt in diesem Falle als nicht angenommen.
Einen guten Tip für deine Bekannte, auch wenn es nicht billig wird: Sie soll die Kündigung immer wieder schicken und dabei zum nächst möglichen Termin kündigen. Die Firma kann sich nicht ewig weigern, einen Brief nicht anzunehmen. Wenn sie es nach dem dritten oder vierten Versuch, den Brief immer noch nicht annimmt, muß sie zum Anwalt. Eine Kündigung muß angenommen werden, egal ob es einem Vertragspartner paßt, oder nicht.

Polly2007-02-01T09:36:23Z

Das ist schwierig ,aber ich denke mal das die Kündigung nicht gilt ,weil der Empfänger sie ja nicht angenommen und somit auch nicht gelesen hat

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