Bei Ebay gelinkt worden, kann mir jemand einen Tip geben?
Hallo, erstmals in meiner 4 jährigen Ebaymitgliedschaft habe ich in die Sch.... gegriffen. Bei einer Auktion in der letzten Minute ersteigerte ich eine vermeintliche PS 2(Art.Nr.330082373493).Die Auktion ist klassisch auf Dummenfang wie mich ausgerichtet. Das Produkt Playstation wird endlos lang beschrieben, sowie dazugehörige Spiele. Ganz am Ende in einem Satz steht dann, daß man nur auf die leere Verpackung biete...Genau diesen einen Satz habe ich übersehen.
Bevor Geld geflossen ist, habe ich den in meinen Augen Betrug gemerkt. Ich teilte diesem Typen mit, dass ich nicht zahlen werde. Jetzt besteht der Verkäufer darauf, daß er mit mir einen gültigen Vertrag abgeschlossen hätte und ich zu zahlen hätte, andererseits will er mich verklagen...??!!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen, bzw. kann mir jemand einen Tip geben, wie ich mich verhalten sollte??
Danke schön...
?2007-01-31T09:23:16Z
Beste Antwort
Hallo,
verweise einfach darauf:
Grundsatz: Es ist verboten, Artikelbezeichnungen für Angebote zu verwenden, die nicht unmittelbar auf den zu verkaufenden Gegenstand schließen lassen (irreführende Bezeichnungen).
Wählen Sie den Titel für Ihr Angebot so, dass direkt erkennbar ist, um welchen Artikel es sich handelt. Es ist verboten, Artikelbezeichnungen zu verwenden, die es erforderlich machen, dass man erst die Beschreibung lesen muss, um den angebotenen Artikel zu erkennen. Wenn Käufer aus der Artikelbezeichnung nicht ersehen können, welchen Artikel Sie tatsächlich anbieten, gilt die Bezeichnung als irreführend und ist bei eBay nicht zulässig.
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
* Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen * Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote * Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich) * Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz * Verlust des PowerSeller-Status
Also dazu müßte man die Artikelbeschreibung mal genau vor sich haben. Ich kann dir nur empfehlen , oder besser für dich hoffen das du diese auch ausgedruckt hast!
Zum anderen hast du sehr schlechte Karten in einem Rechtsstreit! Grundsätzlich mach zuerst mal eine Beschwerde bei Ebay!
Vom Strafrechtlichen her ist das nicht ganz so tragisch, und das Geldeinklagen auch nicht:
Grundsätzlich geht dein Kontrahent immer in Vorkasse, bei allem, also bezahlt er seinen Anwalt erstmal, dann den Mahnbescheid und das anstehende Mahnverfahren!
Kannst dich ja mal bei mir melden, es interessiert mich schon was dabei rauskommt! Könnte ja sein, das sich dein Kontrahent wegen Trickbetruges strafbar gemacht hat.
erste anlaufstelle ist die verbraucherzentrale oder die polizei: anzeige wegen betruges.
es macht im übrigen durchaus sinn eine verpackung zu verkaufen, und auch zu kaufen! intressant ist das im bereich antiquitäten im weitesen sinne, z.b. verpackungen für alte merklinlocks, oder matchboxautos. mit verpackung steigert das den wert enorm.