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Anonym
Anonym fragte in Computer & InternetSonstiges - Computer · vor 1 Jahrzehnt

Bei Ebay gelinkt worden, kann mir jemand einen Tip geben?

Hallo, erstmals in meiner 4 jährigen Ebaymitgliedschaft habe ich in die Sch.... gegriffen. Bei einer Auktion in der letzten Minute ersteigerte ich eine vermeintliche PS 2(Art.Nr.330082373493).Die Auktion ist klassisch auf Dummenfang wie mich ausgerichtet. Das Produkt Playstation wird endlos lang beschrieben, sowie dazugehörige Spiele. Ganz am Ende in einem Satz steht dann, daß man nur auf die leere Verpackung biete...Genau diesen einen Satz habe ich übersehen.

Bevor Geld geflossen ist, habe ich den in meinen Augen Betrug gemerkt. Ich teilte diesem Typen mit, dass ich nicht zahlen werde. Jetzt besteht der Verkäufer darauf, daß er mit mir einen gültigen Vertrag abgeschlossen hätte und ich zu zahlen hätte, andererseits will er mich verklagen...??!!

Hat jemand ähnliche Erfahrungen, bzw. kann mir jemand einen Tip geben, wie ich mich verhalten sollte??

Danke schön...

15 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    verweise einfach darauf:

    Grundsatz:

    Es ist verboten, Artikelbezeichnungen für Angebote zu verwenden, die nicht unmittelbar auf den zu verkaufenden Gegenstand schließen lassen (irreführende Bezeichnungen).

    Wählen Sie den Titel für Ihr Angebot so, dass direkt erkennbar ist, um welchen Artikel es sich handelt. Es ist verboten, Artikelbezeichnungen zu verwenden, die es erforderlich machen, dass man erst die Beschreibung lesen muss, um den angebotenen Artikel zu erkennen. Wenn Käufer aus der Artikelbezeichnung nicht ersehen können, welchen Artikel Sie tatsächlich anbieten, gilt die Bezeichnung als irreführend und ist bei eBay nicht zulässig.

    Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

    * Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen

    * Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

    * Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

    * Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

    * Verlust des PowerSeller-Status

    Beispiele:

    *"Irres Teil, unbedingt anschauen"

    *"Supergünstig!"

    *"Schnäppchen!"

    * "Kein Prada!"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mach Meldung bei Ebay.

    Es ist verboten, eine Produkt mit allen Einzelheiten anzubieten und dann nur die Verpackung zu verkaufen.

    Hier kannst Du es als Verstoß melden:

    http://pages.ebay.de/help/contact_us/_base/index.h...

    Gleichzeitig würde ich den Verkäufer darauf hinweisen, dass er gegen die Grundsätze verstoßen hat und Du Meldung bei Ebay gemacht hast. Außerdem würde ich mich einem Rechtsstreit drohen, denn der Verkäufer hat keine Chance.

    Lass Dich von ihm nicht erpressen, der Vertrag ist gegenstandslos, weil er offensichtlich betrügen wollte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da hat wieder einer gedacht, er sei ganz schlau...

    Frechheit sowas, aber niemals wird er dich verklagen, wegen ein paar Euro... Er muss dafür viel Zeit opfern und den Streitwert vorausleisten.

    Sein Anwalt wird ihm davon abraten.

    Schreib ihm, dass du den Kaufvertrag als nichtig betrachtest und weiters klärst du nur noch über ebay/anwälte mit ihm.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hilfe bekommst Du unter www.niclas@ebay.de.Dieser Niclas ist bei ebay beschäftigt und für die Sicherheit zuständig

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Speichere die betreffende Seite, und beobachte seine weiteren Aktiivitäten. Zeige ihn bei Ebay an, lass ihn sperren, zeige ihn bei der Polizei an.

    Er hat es drauf angelegt, arglistig zu täuschen, und das muss bestraft werden.

    Lass Dich nicht beirren, ER wird Dich nicht anzeigen, dazu hat er die schlechtere Ausgangsposition. Auf keinen Fall zahlen!

    Quelle(n): Habe mir aufgrund der Art.-Nr. 330082373493 die Beschreibung angesehen. Ist ein Hammer! Anzeigen wegen arglistiger Täuschung! So einem miesen Betrüger muss das Handwerk gelegt werden. Habe ihn ebenfalls gespeichert und werde ihn beobachten!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallöchen,

    habe auch schon einiges bei Ebay verkauft und gekauft. Auf solche Häscher kann man reinfallen. Bei mir war es aber nicht so tragisch.

    Ich rate dir eine Meldung bei Ebay zu machen, der Typ kann ja nicht das Produkt bestens beschreiben und im kleingedruckten schreiben sie bieten auf eine Hülle.

    Lass ihn klagen wenn er will, sicher ist es ja kein sehr hoher Betrag.

    Aber eine Beschwerde an Ebay abschicken.

    Noch mal ich, das ganze hat mich so aufgeregt das ich sofort bei Ebay reingeschaut habe. Es ist ja eine bodenlose Frechheit von diesem Typen.

    Ich habe eine Meldung an Ebay abgeschickt und diesem Gauner eine Mail geschickt mit Androhung einer Strafanzeige.

    GK

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also dazu müßte man die Artikelbeschreibung mal genau vor sich haben. Ich kann dir nur empfehlen , oder besser für dich hoffen das du diese auch ausgedruckt hast!

    Zum anderen hast du sehr schlechte Karten in einem Rechtsstreit! Grundsätzlich mach zuerst mal eine Beschwerde bei Ebay!

    Vom Strafrechtlichen her ist das nicht ganz so tragisch, und das Geldeinklagen auch nicht:

    Grundsätzlich geht dein Kontrahent immer in Vorkasse, bei allem, also bezahlt er seinen Anwalt erstmal, dann den Mahnbescheid und das anstehende Mahnverfahren!

    Kannst dich ja mal bei mir melden, es interessiert mich schon was dabei rauskommt! Könnte ja sein, das sich dein Kontrahent wegen Trickbetruges strafbar gemacht hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf jeden Fall bei Ebay melden!!!

    LG und viel Glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf keinen Fall zahlen. NICHT NERVÖS WERDEN - auch wenn er noch so droht. Ansonsten haben die anderen schon alles aufgezählt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei ebay den Betrug melden und dem Verkäufer selbst auch mit Anzeige und Klage wegen Betrugs drohen. Wenn das nichts hilft die Drohung in die Tat umsetzen. Das verstößt gegen die guten Sitten.

    Viel Erfolg!

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