Darf ein Kaufvertrag an einen anderen gebunden werden?
Bisher war ich der Meinung, daß man keinen Kaufvertrag als Händler an einen anderen binden darf. Dafür gibt es meines Wissens auch einen Fachbegriff. Aber wie heisst der?
Als Fallbeispiel:
Ein Autohändler will mir ein Auto nur mit allen Extras verkaufen, wenn ich gleichzeitig eine Unfallversicherung bei ihm abschliesse. Mache ich das nicht, dann verkauft er mir zwar das Auto, aber ohne TÜV-Plakette.
Das Beispiel ist etwas blöd, drückt aber ungefähr den Fall aus, den ich meine.
Also nochmal die Frage: Gibt es da einen Fachausdruck? So ein Fall scheint bei meinem subjektiven Rechtsverständnises wettbewerbswidrig zu sein.