Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Benny fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf ein Kaufvertrag an einen anderen gebunden werden?

Bisher war ich der Meinung, daß man keinen Kaufvertrag als Händler an einen anderen binden darf. Dafür gibt es meines Wissens auch einen Fachbegriff. Aber wie heisst der?

Als Fallbeispiel:

Ein Autohändler will mir ein Auto nur mit allen Extras verkaufen, wenn ich gleichzeitig eine Unfallversicherung bei ihm abschliesse. Mache ich das nicht, dann verkauft er mir zwar das Auto, aber ohne TÜV-Plakette.

Das Beispiel ist etwas blöd, drückt aber ungefähr den Fall aus, den ich meine.

Also nochmal die Frage: Gibt es da einen Fachausdruck? So ein Fall scheint bei meinem subjektiven Rechtsverständnises wettbewerbswidrig zu sein.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das wäre ein sog. Knebelvertrag und ist illegal...

    Kommentar: "Knebelvertrag" ist der in der Rechtssprechung übliche Terminus, keine Umgangssprache. Und Vorsicht: Das 14-Tage-Widerrufsrecht (= § 312 BGB Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) gilt nur bei diversen Voraussetzungen bei Vertragsschluss und nicht generell!

  • ono
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    genau ! Knebelvertrag ist umgangssprachlich richtig ... Es gibt nette Links zum HGB - Kaufvertrag ...

    Aber: unterschreib gerne, Du kannst alles in Ruhe innerhalb von 14 Tagen widerufen !

    Andernfalls Prozess am Hals !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ist nach meinem rechtsverständnis völlig legal.

    es gibt doch eine freie marktwirtschaft, und solange der händler keine monopolstellung hat, bist du nicht an einen kauf bei ihm gebunden. also durch die freie wahl des handelspartners gesetzeskonform.

    anders sieht es bei einem monopolbetrieb aus. der vertrag, den du mit der DB eingehst, darf mit sicherheit nicht an eine reiseversicherung gebunden werden....

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.