Sind Kinder aus erster Ehe erbberechtigt???
und wenn ja, in welchem Maße.???....kann man das zu Lebzeiten einklagen???
und wenn ja, in welchem Maße.???....kann man das zu Lebzeiten einklagen???
zauberkreisel
Beste Antwort
Erbberechtigt sind alle Nachkommen erster Ordnung, d.h. Nachkommen in gerader Linie (alle Kinder! Selbst dann, wenn sie nur geZEUGT sind, aber noch nicht geboren!)
Du findest geneuere Info darüber im BGB ab §§1922 ff.
Du könntest auch mal nachsehen unter:
http://www.finanztip.de/tip/home/0erbrecht.htm
Da findest Du wirklich eine Menge! Viel Spaß dabei!
Liebe Grüße
schnu
Anonym
ja, kinder aus erster Ehe sind Erbberechtigt. Außerdem gibt es keine Vorschriften, wem man sein Erbe abtreten kann, man kann es bloß nicht Tieren vererben. sollte man das wollen müsste man in die USA ziehen. Sonst kann man sein Erbe an Personen- oder Organisationen die man will weitergeben.
marty
Supermaus
Schau mal im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Erbrecht nach. Da müsstest Du was dazu finden.
Um hier eine Aussage treffen zu können, kommt es immer auf die Umstände darauf an.
Peter K
Kinder aus erster Ehe sind immer an dem Vermögen des verstorbenen Elternteils erbberechtigt.
Da das ein sehr komplexes Thema ist, würde ich mich mal an einen Rechtsanwalt wenden, der das studiert hat. Kostet zwar ein paar Euro, bringt aber absolute Klarheit.
filos
Ja und zwar sogar sehr erbberechtigt!