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Magenta fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Sind Kinder aus erster Ehe erbberechtigt???

und wenn ja, in welchem Maße.???....kann man das zu Lebzeiten einklagen???

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Erbberechtigt sind alle Nachkommen erster Ordnung, d.h. Nachkommen in gerader Linie (alle Kinder! Selbst dann, wenn sie nur geZEUGT sind, aber noch nicht geboren!)

    Du findest geneuere Info darüber im BGB ab §§1922 ff.

    Du könntest auch mal nachsehen unter:

    http://www.finanztip.de/tip/home/0erbrecht.htm

    Da findest Du wirklich eine Menge! Viel Spaß dabei!

    Liebe Grüße

    schnu

  • Anais
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, selbst unehelich geborene Kinder sind erb berechtigt.

  • filos
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja und zwar sogar sehr erbberechtigt!

  • Aiphos
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich, Kinder sind alle zu gleichen Teilen erbberechtigt, egal, aus der wievielten Ehe.

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  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Weil unseren tollen deutschen Politikern unsere Kinder egal sind. Sie machen jetzt einen auf Kindergerechte Sozialpolitik aber auch nur weil die Kindesmisshandlungen verstärkt in den Medien erwähnt wurden ...... Deutschland ist complete kinderfeindlich das merke ich jeden tag ----- Warum? weil ich selber 2 kinder habe--------

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja, kinder aus erster Ehe sind Erbberechtigt. Außerdem gibt es keine Vorschriften, wem man sein Erbe abtreten kann, man kann es bloß nicht Tieren vererben. sollte man das wollen müsste man in die USA ziehen. Sonst kann man sein Erbe an Personen- oder Organisationen die man will weitergeben.

    marty

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, immer, ist doch logisch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Erbrecht nach. Da müsstest Du was dazu finden.

    Um hier eine Aussage treffen zu können, kommt es immer auf die Umstände darauf an.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kinder aus erster Ehe sind immer an dem Vermögen des verstorbenen Elternteils erbberechtigt.

    Da das ein sehr komplexes Thema ist, würde ich mich mal an einen Rechtsanwalt wenden, der das studiert hat. Kostet zwar ein paar Euro, bringt aber absolute Klarheit.

  • silver
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja klar, das sind sie. Und zu Lebzeiten kannst du immer deinen Pflichtteil einklagen - ich glaub, das war ein viertel, bin mir da aber echt nicht sicher. Anwalt fragen!

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