Müssen Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?
Steuererklärung für 2005, verh. seit Juli 2006
Steuererklärung für 2005, verh. seit Juli 2006
Werner J.
Beste Antwort
!!!! NEIN , ihr dürft laut Einkommensteuergesetz für 2005 keine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben !!!!
Begründung:
Ihr ward in 2005 noch nicht verheiratet und somit Einzelpersonen. Es sind jeweils "Einzelveranlagungen" abzugeben, bzw. einzureichen.
Für 2006 ist es "nicht zwingend erforderlich" eine gemeinsame Einkommensteuererklärung einzureichen!!!!
Ihr habt 3 verschiedene Möglichkeiten:
1. Jeder gibt einzeln ab = getrennte Veranlagung
2. Ihr gebt zusammen ab = Zusammenveranlagung
3. Ihr gebt zusammen ab aber, als ""Besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung""
Da ihr Mitte 2006 geheiratet habt dürfte sich die "Zusammenveranlagung" wohl am besten auswirken für 2006.
Es kommt aber auf versch. Faktoren an. Waren bei einem Fehlzeiten (Mutterschaftgeldbezug, Krankengeldbezug, Arbeitslosigkeit usw.) könnten sich eventuell getrennte Veranlagungen besser auswirken.
Ebenso sielt es eine Rolle ob ihr im Jahr 2006 schon eure Lohnsteuerkarten habt ändern lassen oder erst jetzt ab 2007.
Wenn es schon in 2006 war kommt es darauf an, welche Steuerklassen habt ihr gewählt, 3 - 5 oder 4 - 4?
Denn 2006 war es nicht zwingend erforderlich schon die Steuerklassen ändern zu lassen.
Desweiteren spielt es eine weitere Rolle welche Einnahmen noch vorliegen, Einnahmen aus Selbsttändiger Tätigkeit (Gewerbe, a-typisch Beteiligungen, freiberufliche Tätigkeit usw.), Mieteinnahmen, Renteneinnahmen (auch aus Versicherungsverträgen), Kapitaleinnahmen (Zinsen), steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte usw.
Liegt bei einem von euch eine Behinderung vor die steuerlich zu berücksichtigen ist?
Wenn ihr die Einkommensteuererklärung selber erstellt empfehle ich euch das PC-Programm "Taxman", kostet ca. 40,--Euro. Es errechnet autonatisch die günstigste Lösung für euch und ist im jeden größeren Kaufhaus zu bekommen.
Ansonsten Steuerberater aufsuchen.
Als Laie ist die günstigste Lösung nicht so einfach zu errechnen.
"""" Ich weise ausdrücklich darafhin das dies keine steuerliche Beratung im Sinne des Einkommensteuergesetzes darstellt """"
Steuerfachwirt u. Freier Buchhalter
W.J
Advicer
@tempika
Die Antwort war ja wohl nichts. Die Zeiten, zu denen man die Kosten der EheschlieÃung steuerlich geltend machen konnte (als Eltern), sind ca. 40 Jahre her! Und das man die Steuern, die bis zur EheschlieÃung gezahlt wurden, zurück bekommt, ist auch unrichtig! Es kommt immer auf die persönlichen Verhältnisse, Einkünfte und sonstige abzugsfähige Beträge an.
@werner j.
hat das schon sehr umfangreich und zutreffend erklärt. Ob das von ihm propagierte EDV-Programm für einen Laien das richtige ist, bezweifle ich. Eine fachkundige Beratung eines Sachverständigen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) kann m.E. nicht durch ein EDV-Programm ersetzt werden, da das Programm auf Zukunft gerichtete Beratung nicht leistet!
Anonym
wenn ihr zusammenveranlagt werdet,müsst ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
?
Erst für das nach der EheschlieÃung darauffolgene Jahr und nur falls sie in einer Zugewinngemeinschaft leben.Bei vereinbarter Gütertrennung muss jeder Ehepartner eine eigene Einkommenssteuererkärung abgeben
Frank u.Geli
Nein das müsst ihr nicht .Wir haben es aus einer guten Quelle. Selber ausprobiert.Ihr könnt eine getrennte Steuererklärung abgeben.Es ist Rechtens.Auch wenn ihr Verheiratet seit.Es sagt euch nur niemand.Ich kann nur sagen,probiert es aus.Es heiÃt getrennte Veranlagung.Es steht jeden zu.