Advicer
Beste Antwort
Öffentliche Spielplätze stehen regelmäßig im Eigentum der zuständigen Gebietskörperschaft (Stadt/Gemeinde).
Für die Aufrechterhaltung der Ordnung (im Rahmen der Nutzungsmöglichkeit, nicht bei Streit der Kinder untereinander) und insbesondere der Sicherheit ist die Gemeinde-/Stadtverwaltung zuständig.
Je nach Größe der Gebietskörperschaft sind das Ordnungs- und Bauamt oder eine weitere verwaltungsinterne Untergliederung zuständig. Ansprechpartner kann immer der Bürgermeister sein, regelmäßig halten die BM (oder deren Vertreter - Dezernenten oder Beigeordnete) Bürgersprechstunden ab, während derer man einen evtl. Mißstand direkt an der richtigen Adresse melden kann. Die amtsinterne Weiterleitung und Erledigung der Mißstandsmeldung erfolgt dann meist zügig. In manchen Orten kann man technische Probleme auch auf der Gemeinde-/Stadt-Homepage per eMail melden. Bei entsprechender Bürgerfreundlichkeit wird dann auch eine Mitteilung über die Beseitigung des Mißstandes per eMail ergehen.
Fellnasenmama
Das Ordnungsamt.War selber dort beschäftigt.
Anonym
Ordnungsamt, evtl. auch Gartenamt, wenns ein städtischer Spielplatz ist.
Pace
Sicherheit auf Spielplätzen
Du kannst bitte mal auf die Seite gehen und es Dir durchlesen.
Ist ein großer Artikel.
Viel Erfolg beim Lesen.
mfg Pace
Fabianhannover
Das müßte das Ordnungsamt sein.